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Altersteilzeit, Schwerbehinderter - schon eher als nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit in Altersteilzeit?

A
Angelique
Nov 2016 bearbeitet

Arbeitnehmer, 57 Jahre, Schwerstbehindertenausweis 50%, Eingliederungsgeld von der Agentur für Arbeit 50+,seit 3 Jahren im Betrieb.

Dem BR ist bekannt , dass der AN 5 Jahre im Betrieb arbeiten muss. Auch dass er mit 60 Jahren eine gesetzliche Grundlage auf Altersteilzeit hat. Meine Frage lautet: Hat ein Arbeitnehmer mit einem Schwertsbehindertenausweis ggf. eine gesetzliche Grundlage, schon eher als nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit in Altersteilzeit zu gehen??? Oder ist es ein Hinderniss, dass er Eingliederungsgeld nach 50+ von der Agentur für Arbeit erhält? Wollte erst mal hier nachhorchen, bevor ich mich sowohl bei der Agentur für Arbeit, beim Integrationsamt(???) und der LfA erkundige.

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Community-Antworten (3)

P
pit47

31.10.2006 um 11:31 Uhr

Hallo Angelique, Altersteilzeitgesetz gilt für AN, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. In Altersrente kann er ohne Abschlag ab Vollendung des 63. Lebensjahr gehen. Eingliederungsgeld gibt es für höchstens 24 Monate § 218 SGB III.

K
Kölner

31.10.2006 um 15:43 Uhr

@pit47 Ob des SGB III bin ich ein wenig verwirrt. Ich hätte mich eher mit SGB VI beschäftigt...

@Angelique § 43 SGB VI wäre eher mein Fall...

L
Lotte

31.10.2006 um 16:15 Uhr

pit47, für einen 57 jährigen schwerbehinderten MA gilt, dass er mit 60 in Rente gehen kann, wenn er seid dem 16. November 2000 als schwerbehindert anerkannt ist! Siehe SGB VI § 236a

Angelique, wir hatten letztens die gleiche Diskussion. M.E. gibt es keine Sonderbedingungen für schwb Kollegen bezüglich der Altersteilzeit.

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