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Unternehmer gibt nur AN eine Gehaltserhöhung die den neuen Arbeitsvertrag nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband unterschrieben haben

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HansWurst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo vor langer Zeit ist der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Es gab dann neue Arbeitsverträge einige Kollegen wollten aber weiterhin den alten Tarifvertrag Baugewerbe behalten. Seit diesem Tag werden die Arbeitnehmer die nicht den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben bei Gehalt-/Lohnerhöhungen ignoriert!! Man beruft sich darauf das der letzte gültige Tarifvertrag gültig ist und die Gehaltserhöhungen der neuen Tarifverträge nicht weiter gegeben werden muss.

Die neuen Arbeitsverträge haben die viele Mitarbeiter vor Jahren unterschrieben haben hatten keine Schlechterstellung zur Folge. Seit Jahren bekommen aber die Mitarbeiter die den alten Tarifvertrag (sprich Arbeitsvertrag) behalten wollten keine Gehalts-/Lohnerhöhung mehr erhalten.

Müssen die Mitarbeiter jetzt das Leben lang auf Gehaltserhöhung verzichten?

Wer hat damit Erfahrung?

Danke

2.11305

Community-Antworten (5)

R
rkoch

18.05.2010 um 15:31 Uhr

Grundsätzlich hat der AG Recht.....

Niemand kann den AG dazu zwingen Lohnerhöhungen durchzuführen, es sei denn ein TV in der Tarifbindung. Außerhalb der Tarifbindung können natürlich einzelne AN einzelvertraglich Lohnerhöhungen vereinbaren - und der AG kann natürlich nach einem von ihm willkürlich aufgestellten Entlohnungssystem auch Lohnerhöhungen verteilen wie er will, soweit sich die Arbeitsverträge der AN auf dieses System beziehen.

Ein TV in der Nachwirkung hat eben genau das Problem, das dieser TV eingefroren wird. Neue Entgelttarifverträge die später abgeschlossen werden sind für diesen Fall nicht mehr relevant - ergo: Keine Lohnerhöhungen.

Selbst der vielzitierte Gleichbehandlungsgrundsatz ist hier wertlos, dieser gilt nur unter ansonsten ohnehin gleichgestellten - sprich AN mit gleichem Vertragsgrundsatz. AN nach TV und AN ohne TV unterschiedlich zu behandeln ist grundsätzlich erlaubt. Eine Ungleichbehandlung zu erzwingen (wie GEW manchmal gerne sehen würden, sprich Nicht-TV MA schlechter stellen) geht dagegen nicht.

Müssen die Mitarbeiter jetzt das Leben lang auf Gehaltserhöhung verzichten?

Natürlich nicht! Sie können

a) ihre Chef bitten einen neuen Arbeitsvertrag mit ihnen abzuschließen welcher die gleichen Bedingungen wie bei den anderen MA enthält b) sich zusammenrotten und zusammen mit der GEW einen Haustarifvertrag mit dem AG erstreiten (Streik!) c) sich zusammenrotten und zusammen mit der GEW mit derart horrenden Forderungen in den Tarifstreit (Streik!) gehen, das der AG freiwillig Schutz beim AG-Verband sucht..... und wieder in den Flächentarifvertrag geht. d) kündigen und bei einem anderen tarifgebundenen AG anfangen....

Sie können aber auch resignieren und alles so lassen wie es ist. Es liegt an ihnen.

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Waschbär

18.05.2010 um 15:49 Uhr

@hanswurst, was glaubst du warum andre Streiken ? Natrürlich hat eine Tarifnachwirkung den Fehler das eine erhöhung nicht üblich ist da diese ja nicht Verhandelt wird.

Ja ich habe erfahrung. Unsere Lösung WAR Erstreiken eines "neuen" Tarifvertrages !!!!!!!

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paula

18.05.2010 um 16:19 Uhr

tja das ist immer das Problem mit dem Rosinenpicken.... klappt halt net immer

W
Waschbär

18.05.2010 um 16:20 Uhr

@paula, wer a sagt muss auch b sagen oder Streiken....

P
paula

18.05.2010 um 19:45 Uhr

absolut deiner Meinung mein flauschiger Freund ;-)

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