Erstellt am 17.05.2010 um 21:22 Uhr von melodi
Hallo
lese mal BetrVG §37
ich denke da findes du die antwort
Erstellt am 17.05.2010 um 21:27 Uhr von Forentroll
Du darfst nicht besser aber auch nicht schlechter gestellt sein als BetrVG $ 37 2 und 3
Erstellt am 18.05.2010 um 09:02 Uhr von azrael
^^eben. der chef darf(!) die schichtzulage gar nicht bezahlen.
sollten br-mitglieder eine schichtzulage o.ä. erhalten ohne anwesend zu sein, wäre dass eine vorteilsgewährung. ob er allerdings einen ausgleich zahlen muss, ist umstritten.
Erstellt am 18.05.2010 um 09:22 Uhr von Kölner
@azrael
Was ist das denn?
@wilson
Der AG muss die Schichtzulage zahlen - sie müsste nur ggf. anders besteuert werden.