Es gibt verschieden Strukturen .
Filialen die den Kundenbereich A,B und C abdecken
Filialen die nur den Kundenbereich A,B abdecken
Und den Bereich D der für einen Teil der Kunden A,B regional einen Aufgabenbereich übernimmt.
Über dem Ganzen steht ein weltweiter Konzern .
Der Deutsche Bereich wird von mehreren Personen geleitet
Unter diesen Personen stehen dann für den Bereich A und B nochmal Leiter und für den Bereich C extra Leiter.
Dort gibt es dann noch die verschiedenen Filialleiter , die dann meist noch A und B und teilweise C unter sich haben , oder nur C , kommt auf die Filiale einzeln an. für den Bereich gibt es einen Leiter , dessen Vorgesetzter auch der Vorgesetze des Bereich A und B ist .
Der Bereich die hat eigene Stellenbeschreibungen und unterscheidet sich von der Arbeitsweise von A/B und C ich würde es mal als Serviceleistung für A und B bezeichnen.
Meine Frage ist , es gibt einen Gesamtbetriebsrat für ganz Deutschland , und in verschiedenen Filialen einzelne Filialbetriebsräte . Diese Betriebsräte sind für die Belange aller Mitarbeiter zuständig ob A/B/C oder auch D . Ich bin Nachrücker in einer der Filialen wo genau dies zutrifft. Ich stelle mir persönlich die FRage ob es nicht theoretisch möglich wäre für die Gruppe D , die MItarbeiter sitzen in verschieden Filialen , haben aber alle den selben direkten Vorgesetzen , und diese sind nicht die diversen Filialleiter, da der Servicebereich D nicht in deren Aufgabenbereich fällt, einen gesonderten Betriebsrat zu wählen .Der sich ausschliesslich um den Bereich D kümmern würde .
ZUM erweiterten Verständnis , der Leiter der Gruppe D hat ein eigenes Budget , das für Gehalt und Inventar verwendet wird , nur für die Personen die in Gruppe D sind. Für mich persönliches wäre aus auch interessant ob ich mit diesem Anliegen an den Gesamtbetriebsrat gehen kann , und dieser einer Schweigepflicht untersteht.