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Mitarbeiterin will auf eigenen Wunsch Filiale wechseln, aber BR will dies unbedingt verhindern

F
Fraglos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben folgendes Problem: einer unserer Mitarbeiterinnen möchte auf eigenen Wunsch, um sich beruflich weiter zu entwickeln (Aufstiegsmöglichkeit, mehr Gehalt, etc.), in eine unserer anderen Filialen wechseln. [sie hat sich auf die Position intern beworben und würde auch genommen worden; auch ihr aktueller Filialleiter ist damit einverstanden und möchte ihr keine Steine in den Weg legen] Doch der BR der aktuellen Filiale sagt, dass es sich dabei um eine Versetzung handele und er dieser nicht zustimmen würde, weil man die Mitarbeiterin doch lieber in der eigenen Filiale behalten solle. Ich weiß, dass dies ein Forum für BRler ist, aber ich vermute (und hoffe!), dass nicht alle BRler dieser Auffassung folgen und tatsächlich auch die Arbeitnehmerinteressen vertreten?

Ich, als Personaler, hätte jetzt gesagt, dass es sich hierbei um gar keine Versetzung handelt (da nicht auf Veranlassung des AG) und der aktuelle BR gar kein Mitspracherecht hat, da der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch in dieser Filiale "ausscheidet" und dass der BR der neuen Filiale dann zur Einstellung anhören muss (Eintrittsdatum etc. wird natürlich anerkannt!) - vielleicht bekomme ich hier ja ein paar hilfreiche Tipps, wie ich den aktuellen BR wieder "einfangen" kann? Vielen Dank im Voraus

8.98907

Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.06.2014 um 18:04 Uhr

Der abgebende BR muss noch nicht einmal gehört werde !

G
gironimo

12.06.2014 um 18:53 Uhr

Ich denke schon, dass der BR gehört werden muss. Ich sehe auch die Rechtsfolge Kollektivrecht vor Individualrecht.

Anderseits: wenn der BR zur Versetzung gehört wird, hat er ja nur einen der im §99 BetrVG genannten Gründe, die Zustimmung zu verweigern. Welchen Grund sollte er nennen können?

Was man mit dem BR ansonsten noch diskutieren sollte:

Der BR ist Interessenvertreter der AN - also auch der der betroffenen Arbeitnehmerin (!!!)

Außerdem: § 75 Abs. 2 BetrVG: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern"

K
Kölner

12.06.2014 um 19:38 Uhr

Ne, gironimo In dem Fall nicht Abgebender BR hat nix damit zu tun

B
blackjack

12.06.2014 um 20:21 Uhr

  1. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird. Dieses Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit dieser Versetzung einverstanden ist.

  2. Ein das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließendes Einverständnis liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Versetzung selbst gewünscht hat oder diese seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht.

BAG, Beschluß vom 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

A
AgendP

12.06.2014 um 21:05 Uhr

Sind das Eigenständige Betriebe oder teile von? Also BR a und BR b? oder gibt es einen KBR? Ist es eine Einstellung??? dann müsste es sich j von einer Versetzung unterscheiden.Aber ich sehe auch keine Gründe warum es nicht Versetzt oder Eingstellt werden darf, warum der BR einer Versetzung wieder sprechen soll und kann verstehe ich hier auch nicht. Ich würde ja auch gerne bei Eigenkündigungen mit reden wollen, aber das darf ich nicht wegen dem Grundgesetz .Dabei würde es doch sin machen, wenn wir als BR die zustimmung auf Eigenkündigung Verweigern könnten!Und dann würde ich gerne noch eine MBR bei der Familienplanung haben wollen!!!!

K
Kölner

12.06.2014 um 21:21 Uhr

...selbst der Umstand, dass es einen KBR geben könnte, wäre unerheblich. Ein KBR hat nichts mit personellen Einzelmaßnahmen zu schaffen.

G
gironimo

13.06.2014 um 12:01 Uhr

Klar doch - die Mitarbeiterin ist ja selbst damit einverstanden und will es selbst .... Das hatte ich gestern nicht so berücksichtigt.

Da habt Ihr natürlich recht Kölner und blackjack.

Es wäre nur der "aufnehmende" BR zu beteiligen.

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