Schweissen in engen Räumen
Folgendes Problem in einer Abteilung ist eine Schlosserei integriert , die Schlosser dürfen eigentlich nur draussen schweissen,allerdings halten sie sich nicht immer dran was zur folge hat das man sich wie in London vorkommt . Als der BR (wir) den Schlosser drauf aufmerksam macht verwies er uns an die GL . Die sagte mir er dürfe nur draussen schweissen (wie so oft,er ist auch ein enger bekannter der GL ). Was kann man machen ?Dürfen die Mitarbeiter die Arbeitsstelle bei erneutem schweissen bis zur vollständiger durchlüftung verlassen oder wäre das Arbeitsverweigerung , durch den Gestank kämpfe sie des öfteren mit Kopfschmerzen.
Community-Antworten (2)
13.05.2010 um 21:39 Uhr
Schweißgase sind Hochgiftig! Das Mal als erstes. Dann könnt ihr über den §87BtrVg initiativrecht geltend machen und eine BV abschließen in der ihr das regelt. (Wenn man sich überlegt, das zum Schutz von Nichtrauchern das Rauchen am Arbeitsplatz verboten werden kann). Ich würde auf jeden Fall bis zur vollständigen Durchlüftung den Arbeitsplatz verlassen, und würde das auch meinen Kollegen raten!
13.05.2010 um 21:42 Uhr
@karlk Schaut euch mal dei Arbeitsstättenverordnung an und gleicht dies mit euren Gegebenheiten ab. Dann gibt es auch noch Arbeitssicherheit. Was würde die BG dazu sagen? Lasst euch die Aussage vom Chef schriftlich geben.
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