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Darf im Betrieb ohne qualifiziertes Personal geschweißt werden? Gefahr für MA!

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

gibt es verbindliche Voraussetzungen für gewerbliches Schweißen? Bei uns wird in der Werkstatt gelegentlich geschweißt für innerbetriebliche Zwecke. Der Arbeitgeber vergibt keine Berechtigungen hierfür, es wird also nicht geprüft, ob die MA ausreichend qualifiziert sind. Fordert z.B. die Gewerbeordnung oder eine andere Stelle einen Qualifikationsnachweis? Meiner Meinung nach besteht ein Risiko für alle MA, wenn die Schweißer nicht regelmäßig qualifiziert werden... Und hat der BR im Rahmen des Arbeitsschutzes hier ein Recht zur Einflussnahme?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

21.11.2016 um 18:13 Uhr

BGR 500

Beschäftigungsbeschränkungen 3.2.1 Unternehmer darf mit schweißtechnischen Arbeiten nur Versicherte beschäfti- gen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den Einrichtungen und
Verfahren vertraut sind.

G
gironimo

21.11.2016 um 19:46 Uhr

Du meinst die Schweißer als Mitarbeiter selbst haben Sicherheitsrisiken?

Der BR hat auch eine Mitbestimmung über den § 97 Abs. 2 BetrVG (Qualifizierung)

S
seesee

23.11.2016 um 14:21 Uhr

Sicherheitsrisiko besteht für alle Beschäftigten, die sich dort aufhalten, wo z.B. mit Acetylen geschweißt wird, wenn das Schweiß-Personal nicht entsprechend qualifiziert ist. Es gibt auch keine Betriebsanweisung...

Ich dachte eher an eine Art Gewerbeordnung, hier hat der Kollege schon die BGR 500 genannt...

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