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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsvertragsänderung

M
Meerli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage, dieses Mal zum Arbeitsvertrag. Unsere GL möchte die Arbeitsverträge unserer Heilpädagogen in Erzieherinnen-AV ändern. Die Ausbildung der Heilpädagogin ist höherwertig und wird auch besser bezahlt. Da die GL im Moment nicht alle Heilpädagogen mit Stunden auslasten kann und diese teils Erzieher-Arbeit leisten, möchte sie nun die Arbeitsverträge der betreffenden MA ändern, Wie genau ist noch nicht bekannt, ob beide Bezeichnungen rein sollen oder nur noch Erzieherin. Bezahlt werden wir nach TVöD, also gilt §2 und dort steht, dass nur dann 2 verschiedene Arbeitsverhältnisse möglich sind, wenn diese nicht im engen Zusammenhang stehen. Heilpädagogin und Erzieherin stehen im engen Zusammenhang, die Heilpädagogin hat als Zugangsvoraussetzung die staatkliche Anerkennung zur Erzieherin. Können wir als BR den betreffenden MA raten keine Änderung zum AV zu machen oder ist es unschädlich für sie? Wir glauben, dass die Heilpädagogen schlechter bezahlt werden sollen. Wer kann helfen? Danke für eure Antworten! LG Meerli

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Community-Antworten (3)

A
azrael

29.08.2012 um 19:20 Uhr

also wenn ich das ganze drumherum mal rausfiltere geht es letztendlich um einen geänderten arbeitsvertrag. einseitige änderungen sind in verträgen allgemein nicht möglich, daher muss der gegenpart zustimmen.

warum sollten die kollegen/innen einer änderung des AV zustimmen, wenn sich einseitig etwas verschlechtert? so leicht kommt man aus einem bestehenden vertrag nicht raus. wenn keiner freiwillig der änderung zustimmt, kann der AG zwar noch änderungskündigungen aussprechen aber was bei einer kündigung alles zu beachten ist, wissen wir ja alle. sollte es wirklich so weit kommen, kann jeder AN immer noch unter vorbehalt der rechtswirksamkeit der kündigung den neuen vertrag unterzeichnen und anschließend(!) vor gericht gehen. ergebnis wäre das gleiche wie gleich zu unterschreiben..

macht es eurem AG nicht zu einfach!

lg

M
Meerli

29.08.2012 um 20:15 Uhr

Danke für die Antwort. Um eine Änderungskündigung aussprechen zu können muss er ja auch erstmal nachweisen, dass er die Heilpädagogen nicht mehr beschäftigen kann. Dies ist aber nicht der Fall, nur ganz auslasten kann er sie nicht. Also werden wir raten nicht zu unterschreiben, hoffentlich sind alle so stark. Aber zum Glück haben sie großes Vertrauen zu uns, denn sonst wäre ich ja nicht informiert worden.

A
azrael

30.08.2012 um 09:47 Uhr

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