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Mitbestimmung bei Beauftragungen

H
Hinerk
Jan 2018 bearbeitet

Sind eigentlich schriftliche Beauftragungen (Beauftragung für das Freimessen von Engen Räumen und Behälter, Beauftragter für Anschlagmittel u. Hebezeuge o.ä.) einzelner Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig oder muss der BR dies nur zur Kenntniss nehmen? Und wenn ja, bedarf es für jeden einzelnen dann einen extra Beschluss? Betrifft bei uns gerade ca. 30 Kollegen auf einmal...

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

07.03.2012 um 23:57 Uhr

ehrlich gesagt verstehe ich Deine Frage nicht ganz.

Handelt es sich bei den Beauftragungen um Arbeitsanweisungen von Tätigkeiten, zu denen die Betroffenen vom Grundsatz her arbeitsvertraglich verpflichtet sind?

H
Hinerk

08.03.2012 um 00:57 Uhr

es handelt sich hier in erster Linie um die Übertragungung von unternehmerischen Pflichten. Arbeitsvertraglich sind diese Tätigkeiten nicht geregelt.

K
Kölner

08.03.2012 um 08:54 Uhr

@gironimo Da sind mitunter Beauftragte gemäß der BGVs.

@hinerk Ja, ich würde darauf achten, dass geeignete Menschen diese Aufgaben ausführen. Schon an den Leiterbeauftragten gedacht?

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