Mitbestimmung bei Beauftragungen
Sind eigentlich schriftliche Beauftragungen (Beauftragung für das Freimessen von Engen Räumen und Behälter, Beauftragter für Anschlagmittel u. Hebezeuge o.ä.) einzelner Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig oder muss der BR dies nur zur Kenntniss nehmen? Und wenn ja, bedarf es für jeden einzelnen dann einen extra Beschluss? Betrifft bei uns gerade ca. 30 Kollegen auf einmal...
Community-Antworten (3)
07.03.2012 um 23:57 Uhr
ehrlich gesagt verstehe ich Deine Frage nicht ganz.
Handelt es sich bei den Beauftragungen um Arbeitsanweisungen von Tätigkeiten, zu denen die Betroffenen vom Grundsatz her arbeitsvertraglich verpflichtet sind?
08.03.2012 um 00:57 Uhr
es handelt sich hier in erster Linie um die Übertragungung von unternehmerischen Pflichten. Arbeitsvertraglich sind diese Tätigkeiten nicht geregelt.
08.03.2012 um 08:54 Uhr
@gironimo Da sind mitunter Beauftragte gemäß der BGVs.
@hinerk Ja, ich würde darauf achten, dass geeignete Menschen diese Aufgaben ausführen. Schon an den Leiterbeauftragten gedacht?
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