W.A.F. LogoSeminare

Ab wann (Anzahl Beschäftigte) eine Betriebsvereinbarung?

B
Bruno
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir möchten in unserer Firma mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung anstreben. Wieviel Beschäftigte muss eine Firma haben um so etwas in die Wege leiten zu können? Gibt es da eine Mindestgröße? Und was sollte man bei solch einer Vereinbarung beachten usw. Wir sind etwas über 100 Beschäftigte. besten Dank

3.304010

Community-Antworten (10)

D
Dame

28.08.2006 um 20:07 Uhr

Hallo Bruno,

m.E. ist keine bestimmte Beschäftigtenzahl nötig. Zu beachten gibt es einiges. Darum gibt es auch spezielle Seminare dafür ;-) Vor allen Dingen kommt es auch darauf an, was für eine BV man anstrebt. Bei einigen würde ich auch zu einem Sachverständigen raten.

RI
Ramses II

28.08.2006 um 20:35 Uhr

Bruno,

habt Ihr denn einen Betriebsrat?

K
Kölner

28.08.2006 um 20:43 Uhr

Da isser ja wieder...

W
wayne-schlegel

28.08.2006 um 21:12 Uhr

Hallo Bruno, natürlich könnt Ihr eine BV (Betriebsvereinbarung) schließen. Das ist nicht an die Anzahl der MA gekoppelt. Allerdings kann nur der BR eine BV mit dem Arbeitgeber schließen.
Eine BV kann alle möglichen Belange des Unternehmens und die der MA zum Inhalt haben. Ausgenommen: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Kann man nachlesen § 77 Betriebsverfassungsgesetzt Dort ist alles geregelt

B
Bruno

28.08.2006 um 22:13 Uhr

natürlich haben wir einen BR, aber man versucht uns so oft es geht zu blockieren.

W
wayne-schlegel

28.08.2006 um 22:50 Uhr

Hallo Bruno,

wollte mit dem Hinweis auf den "BR" als Vertragspartner des AG nicht "besserwisserisch" sein. Wenn es so auf Dich gewirkt hat, sorry. Sollte nicht so sein. War mehr als Hinweis für "neue" BR-Mitglieder gedacht, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen. Als "Betriebsfremder" kann man den jeweiligen BR-Mitgliedern eigentlich nur Anregungen und ein paar gut gemeinte Tip's geben. Regeln muss man das für den jeweiligen Betrieb/ MA selbst. Und wenn die Fronten noch nicht so verhärtet sind, einfach mal auf den AG zugehen. Gespräch suchen und die Vorteile einer für alle geltenden BV klar machen. Eigentlich kann keiner etwas dagegen haben, wenn gewisse Regeln formuliert und fest vereinbart werden. Aus der BV ergeben sich Rechte und auch Pflichten. Für den AG, aber auch für alle MA !

B
Bruno

29.08.2006 um 08:46 Uhr

Hallo Kölner, war der sehr "hilfreiche" Satz an mich gerichtet? Tut mir echt leid wenn es Leute wie mich gibt, die anscheinend hier auch mal ne "blöde" Frage stellen. Da wir das erste mal einen BR gegründet haben und somit auch folglich vorher noch nie damit zu tun hatten, kann so etwas wohl vorkommen. Lieber 3mal blöd fragen als einmal falsch handeln! Ich lese schon genug nach usw., hole mir nur gern noch einmal eine andere Meinung ein. Schönen Dank an alle.

A
Angi1

29.08.2006 um 09:10 Uhr

Hallo Bruno,

das war die Begrüßung von Kölner für Ramses II.

Es gibt keine "blöde" Fragen und sogar alte Hasen können hier noch etwas lernen.

Also wende dich weiterhin vertrauensvoll an dieses Forum.

MfG Angi1

B
Bruno

29.08.2006 um 19:54 Uhr

Hallo Angi1, aha, die beiden mögen sich wohl.........

An Alle, unser Geschäftsführer lehnt eine BV ab. Er meint unter 500 Angestellten nicht vorgesehen (er beruft sich auf §95 Abs.2). Alles was in einer BV steht ist seiner Meinung nach sowieso im Gesetz geregelt.

MfG Bruno

F
Fayence

29.08.2006 um 20:10 Uhr

Bruno,

da sollte sich Euer Geschäftsführer doch ein bisschen besser belesen und vor allem belehren lassen. ;))

Als kleine Lektüre empfehle ich folgenden Link:

http://www.bund-verlag.de/aib/service/pdf/zulaessigeBV.pdf#search=%22erzwingbare%20betriebsvereinbarungen%22

Ihre Antwort