Erstellt am 28.08.2006 um 18:07 Uhr von Dame
Hallo Bruno,
m.E. ist keine bestimmte Beschäftigtenzahl nötig. Zu beachten gibt es einiges. Darum gibt es auch spezielle Seminare dafür ;-)
Vor allen Dingen kommt es auch darauf an, was für eine BV man anstrebt. Bei einigen würde ich auch zu einem Sachverständigen raten.
Erstellt am 28.08.2006 um 18:35 Uhr von Ramses II
Bruno,
habt Ihr denn einen Betriebsrat?
Erstellt am 28.08.2006 um 18:43 Uhr von Kölner
Erstellt am 28.08.2006 um 19:12 Uhr von wayne-schlegel
Hallo Bruno,
natürlich könnt Ihr eine BV (Betriebsvereinbarung) schließen. Das ist nicht an die Anzahl der MA gekoppelt. Allerdings kann nur der BR eine BV mit dem Arbeitgeber schließen.
Eine BV kann alle möglichen Belange des Unternehmens und die der MA zum Inhalt haben.
Ausgenommen:
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Kann man nachlesen
§ 77 Betriebsverfassungsgesetzt
Dort ist alles geregelt
Erstellt am 28.08.2006 um 20:13 Uhr von Bruno
natürlich haben wir einen BR, aber man versucht uns so oft es geht zu blockieren.
Erstellt am 28.08.2006 um 20:50 Uhr von wayne-schlegel
Hallo Bruno,
wollte mit dem Hinweis auf den "BR" als Vertragspartner des AG nicht "besserwisserisch" sein. Wenn es so auf Dich gewirkt hat, sorry. Sollte nicht so sein. War mehr als Hinweis für "neue" BR-Mitglieder gedacht, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen.
Als "Betriebsfremder" kann man den jeweiligen BR-Mitgliedern eigentlich nur Anregungen und ein paar gut gemeinte Tip's geben. Regeln muss man das für den jeweiligen Betrieb/ MA selbst.
Und wenn die Fronten noch nicht so verhärtet sind, einfach mal auf den AG zugehen. Gespräch suchen und die Vorteile einer für alle geltenden BV klar machen. Eigentlich kann keiner etwas dagegen haben, wenn gewisse Regeln formuliert und fest vereinbart werden. Aus der BV ergeben sich Rechte und auch Pflichten. Für den AG, aber auch für alle MA !
Erstellt am 29.08.2006 um 06:46 Uhr von Bruno
Hallo Kölner,
war der sehr "hilfreiche" Satz an mich gerichtet?
Tut mir echt leid wenn es Leute wie mich gibt, die anscheinend hier auch mal ne "blöde" Frage stellen. Da wir das erste mal einen BR gegründet haben und somit auch folglich vorher noch nie damit zu tun hatten, kann so etwas wohl vorkommen.
Lieber 3mal blöd fragen als einmal falsch handeln! Ich lese schon genug nach usw., hole mir nur gern noch einmal eine andere Meinung ein.
Schönen Dank an alle.
Erstellt am 29.08.2006 um 07:10 Uhr von Angi1
Hallo Bruno,
das war die Begrüßung von Kölner für Ramses II.
Es gibt keine "blöde" Fragen und sogar alte Hasen können hier noch etwas lernen.
Also wende dich weiterhin vertrauensvoll an dieses Forum.
MfG
Angi1
Erstellt am 29.08.2006 um 17:54 Uhr von Bruno
Hallo Angi1,
aha, die beiden mögen sich wohl.........
An Alle,
unser Geschäftsführer lehnt eine BV ab. Er meint unter 500 Angestellten nicht vorgesehen
(er beruft sich auf §95 Abs.2). Alles was in einer BV steht ist seiner Meinung nach sowieso im Gesetz geregelt.
MfG Bruno
Erstellt am 29.08.2006 um 18:10 Uhr von Fayence
Bruno,
da sollte sich Euer Geschäftsführer doch ein bisschen besser belesen und vor allem belehren lassen. ;))
Als kleine Lektüre empfehle ich folgenden Link:
http://www.bund-verlag.de/aib/service/pdf/zulaessigeBV.pdf#search=%22erzwingbare%20betriebsvereinbarungen%22