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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausnahme ArbZG § 10 Nr. 15

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martinawetzk
Jun 2021 bearbeitet

Liebe Mitstreiter, uns plagt immer wieder folgende Frage: Wir sind ein Fliesenhersteller, die Fliesen werden von Mo.-Sonntag hergestellt. Die Ausnahme für eine Sonntagsarbeit wurde von jeher über den o.g. Paragrafen hergeleitet, auch vom Landesamt für Arbeitsschutz - man konnte zu damaliger Zeit evtl. den Grund auch gelten lassen, da ein Ein- und Ausschalten der Öfen tatsächlich zu größeren Verlusten führte. Heute ist das technisch bedingt etwas anders. Der AG selbst hat 2015 für die Abteilungen nach den Öfen /räumlich angeordnet gemeint, festgestellt, dass keine Sonntagsarbeit mehr notwendig ist und das Schichtsystem mit dem BR einvernehmlich geändert. Jedoch fällt ihm in ca. 80% aller Sonntage ein, dass er nun doch lieber arbeiten lassen würde und er findet immer reichlich Freiwillige. Er begründet das immer wieder mit der möglichen Ausnahmemregelung im ArbZG, er könne ja wenn er wolle und die Leute machen es ja freiwillig. Für den Betriebsrat ist es eine schwierige Situation, wir möchten das Thema gern ein für alle Mal vom Tisch bekommen, leider finden wir nix brauchbares, wie mit einer angeblichen Ausnahmegenehmigung umgegangen werden kann, wenn sie aber nicht mehr für die ganze Firma gelten müsste. Das Amt ist uns keine Hilfe - man meint, das wäre dann mal so, für uns nicht nachvollziehbar. Was meint Ihr wie man vorgehen könnte ? Beste Grüße

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Community-Antworten (35)

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Catweazle

08.06.2021 um 11:45 Uhr

Bei der Verteilung der Arbeitszeit über die einzelnen Wochentage ist der BR in der Mitbestimmung. Daran ändert auch die Freiwilligkeit der Arbeitnehmer nichts.

M
martinawetzk

08.06.2021 um 11:52 Uhr

Hallo Catweazle, das ist uns schon bewußt, das Thema gibt es ja immer wieder - und in allen anderen Angelegenheiten können wir damit auch punkten (Freiwilligkeit berechtigt nicht zur Nichteinhaltung von Gesetzen oder Verordnungen). Nur im Fall der Sonntagsarbeit meint der AG die Freiwilligen dürften das ja wegen der Ausnahmegenehmigung.

C
Catweazle

08.06.2021 um 12:04 Uhr

Die Ausnahmegenehmigung bedeutet, dass dieser Betrieb am Sonntag arbeiten darf. Sie hat aber keinen Einfluss auf die Mitbestimmung des BR.

R
Relfe

08.06.2021 um 12:44 Uhr

Du schreibst: der BR will das Thema für die MA vom Tisch bekommen. Du schreibst aber nicht was die MA wollen.

Wollen die MA das den auch? oder findet der AG die Freiwilligen weil die AN auf die Sonntagszuschläge nicht verzichten wollen? Fraglich ist ja immer, ob die MA das wirklich freiwillig machen, wegen der Zuschläge, dann würde der BR ggf. gegen die Interessen der MA handeln. Oder ist das mehr so ein "AG-freiwillig" und die MA möchten das mit der Sonntagsarbeit gar nicht, dann sollte der BR die Zusage für die Sonntagsarbeit verweigern und ggf. erzwingen. Ich kenne beide Versionen und man sollte zwar seine Rechte in Anspruch nehmen, aber die Interessen der MA dabei beachten.

M
martinawetzk

08.06.2021 um 13:36 Uhr

Catweazle - würdest Du die Lage so interpretieren, dass der BR die Sonntagsarbeit verhindern könnte, trotzdem "der Betrieb" die Ausnahmegenehmigung hat ?

Relfe - da wirds dann kompliziert. Bis 2015 haben ja alle Abteilungen im Werk einschließlich Sonntags gearbeitet. Als der AG dann selbst beantragt hat in der größten Abteilung nicht mehr sonntags arbeiten zu wollen, weil nicht mehr notwendig - hat auf Grund der Forderungen im ArbZG der BR zugestimmt. Es gab hälftige Stimmen, ob das nun gut oder schlecht sein. Die Hälfte, die es immer schlecht fand, ist auch jetzt die Hälfte, die immer arbeiten rennt. Sie möchten nicht auf die Sonntags-oder FT-Zuschläge verzichten und sie machen es vollkommen freiwillig. (wirklich) Problematisch ist es um so mehr, dass diese Hälfte immer behauptet, der BR würde verhindern, dass die Abteilung wieder inklusive Sonntags arbeiten könnte. Der AG behauptet eben immer, es gäbe ja Freiwillige und wenn die denn wollten ....., er stellt aber keinen Antrag, dass das SS wieder geändert werden soll - wie auch - es wäre nicht korrekt. Die andere Hälfte hat sich eingerichtet mit dem freien Sonntag, die Frage stellt sich für uns eigentlich nicht ob oder ob nicht - denn die Arbeit, die gemacht wird muss nicht am Sonntag gemacht werden, müsste man aber z.B. am Mittwoch eine zusätzliche Frühschicht machen (um dem Gesetz genüge zu tun) käme kein Mensch zum arbeiten her.

Wir suchen eine Möglichkeit dem AG diese Art von Sonntagsarbeit "abzugewöhnen" und da sämtliche einvernehmlichen Versuche bisher nicht fruchteten, möchten wir nun zunächst rechtlich halbwegs sicher einschätzen können, wie unsere Aussichten auf eine Klärung sind.

C
Catweazle

08.06.2021 um 14:09 Uhr

Der BR wird die Sonntagsarbeit kaum verhindern können. Am sinnvollsten ist eine Einigung mit dem Arbeitgeber. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt wird sie durch die Einigungsstelle ersetzt. Wenn es Freiwillige für die Sonntagesarbeit gibt sollte eine Einigung doch möglich sein.

M
martinawetzk

08.06.2021 um 14:23 Uhr

Catweazle, ich verstehe nicht wirklich was mir Deine Antwort sagen möchte. Was sollte Deiner Meinung nach Inhalt einer solchen Einigung sein? Ich kollidiere hier regelmäßig mit meiner/unserer Einstellung - entweder ist die Sonntagsarbeit notwendig, dann ok oder eben nicht und dann dürfte doch nicht gearbeitet werden. Wo ist jetzt unser Fehler? Uns geht es eigentlich nur darum, ob eine bestehende Ausnahmegenehmigung dann grundsätzlich die Erlaubnis für die ganze Firma bedeuten kann - auch wenn offiziell bekannt ist, dass die Sonntagsarbeit nicht überall notwendig ist.

R
rsddbr

08.06.2021 um 14:24 Uhr

Naja, Catweazle, in der Praxis kann der BR die Sonntagsarbeit schon verhindern. Eine Einigungsstelle könnte für eine generelle Regelung einberufen werden. Für den jeweiligen Einzelfall dauert das einfach zu lange.

@martina Vielleicht lässt sich aber eine Regelung finden, die beide Seiten zufrieden stellt - den AG und die freiwilligen Sonntagsarbeiterinnen und -arbeiter. Wie Catweazle schon schrieb, sind trotz Ausnahmegenehmigung vom Amt die Mitbestimmungsrechte zu wahren. Sie gelten für AG und AN! Der AG darf die freiwillige Arbeit am Sonntag nicht annehmen, wenn es dafür keine Vereinbarung mit dem BR gibt. Notfalls muss der AG für jeden einzelnen Sonntag den BR fragen (rechtzeitig, denn ihr müsst darüber beschließen und mit Namenliste oder Angabe der Abteilung, falls es alle MA einer Abteilung betrifft). Dann könnt ihr die Mitarbeiter ansprechen, ob sie wirklich freiwillig arbeiten wollen und wenn dem so ist, stimmt ihr zu. Ansonsten lehnt ihr ab.

M
martinawetzk

08.06.2021 um 14:42 Uhr

Mhhhh, da das Thema seit 2015 schon präsent ist, haben wir 2017 mit dem AG eine Vereinbarung getroffen, die eine Vorabgenehemigung der Sonntagsarbeit für 8 verschiedene Fälle beinhaltet. Damals gab es aber immer auch den betrieblichen Bedarf - also die Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit. Nun ist seit einiger Zeit jegliche Begründung nicht mehr zutreffend, trotzdem wollen einige gerne arbeiten und der AG besteht beharrlich auf seinem Recht aus der Ausnahmeregelung und zusammen mit der Freiwilligkeit der Mitarbeiter fühlt er sich total im Recht. Es wird jetzt also immer irgendwas gearbeitet, das genauso gut an einem anderen Tag erledigt werden könnte. Meint ihr es wäre rechtens zugunsten derer, die arbeiten wollen auf einen tragfähigen Grund zur Sonntagsarbeit zu verzichten ??? Wir können uns das nicht vorstellen, es entspricht sozusagen nicht unseren Vorstellungen von den Aufgaben des BR, aber ich schreibe Euch hier ja auch deshalb weil wir evtl. auch falsch liegen könnten. Bitte versteht das richtig - auf der einen Seite macht man sich total unglaubwürdig, weil seit 2015 behauptet wird, man braucht keine Sonntagsarbeit mehr, uinterschreibt aber jede Woche trotzdem den Antrag auf Sonntagsarbeit, weils dann doch was dringendes gibt und andererseits will die Menge der Mitarbeiter, die immer freiwillig arbeiten kommen ein reguläres Schichtsystem mit Sonntagsarbeit, das gar nicht notwendig ist und somit auch wieder die benachteiligen würde, die nicht sonntags arbeiten wollen. Wir finden, nur indem man sich an den gesetzlichen Bedingungen für Sonntagsarbeit orientiert, kann man da noch agieren und die Menge der Unzufriedenen ist auf jeder Seite ungefähr gleich groß.

R
Relfe

08.06.2021 um 15:27 Uhr

in dem Fall würde ich dem AG eine BV vorschlagen, das diejenigen die Sonntags arbeiten einen freien Wochentag als Ersatz für den Sonntag nehmen müssen, zusätzlich zum gesetzlichen Ersatzruhetag. Dann wird es für den AG unnütz teuer und der AN hat kann den Sonntag gegen einen Wochentag tauschen (wenn er möchte) Dann würde ich mir anschauen was passiert und ggf. akzeptieren, das es so ist.

Warum ist die Menge der Unzufriedenen gleich groß? aktuell arbeiten doch nur die Sonntags die es freiwillig machen und die anderen nicht, da müssten doch ca. 100% zufrieden sein? oder sind die, die Sonntags frei haben wollen neidisch auf die Zuschläge, die die bekommen die gerne am Sonntag arbeiten?

M
martinawetzk

08.06.2021 um 15:44 Uhr

da habe ich mich evtl. ein bisschen ungeschickt ausgedrückt, 50% machen es ca. freiwillig - sie sind aber trotzdem unzufrieden, weil sie ein reguläres SS mit Sonntagsarbeit wollen, also sie arbeiten ja sowieso, aber planbar ist es nicht. die anderen sind natürlich unzufrieden, da ihr SS jetzt nur noch 36-Std. Wo. ergibt. Sie könnten nun bis 40-Std.-Wo. dazu arbeiten, was das aktuelle SS aber nur ganz schlecht hergibt oder sie rennen unfreiwiilig am Sonntag mit, finden aber auch ihre Familiensonntage gut. Deine Idee mit iwas als Erschwerung für den AG finde ich gut, aber sie nutzt leider nix, weil die Freiwilligen auch ohne "leckerli" Sonntags hinrennen, da kann ich gar keinen Druck erzeugen auf den AG eine solche BV zu unterschreiben.

X
XYZ68

08.06.2021 um 16:17 Uhr

Ich glaube, euer Problem ist eher, dass euer Schichtsystem nicht ohne Sonntagsdienst auf die notwendigen Stunden kommt und hier habt ihr auch problemlos eine Angriffsfläche. Arbeitet ein Schichtsystem aus, in dem die Kollegen auf ihre Sollarbeitszeit kommen. Hier seid ihr in der Mitbestimmung. Dann wäre die Sonntagsarbeit zusätzlich oder aber der Mitarbeiter könnte einen freien Tag in der Woche dafür nehmen (lässt sich entsprechend regeln). Wenn es dann unbedingt am Sonntag sein muss, ist es halt freiwillige Mehrarbeit. Wenn ich aber nicht am Sonntag arbeiten will, komme ich ja auch unter der Woche auf meine Stunden.

M
martinawetzk

08.06.2021 um 16:43 Uhr

das ist unter anderem ein Problem, aber auch mit Sonntag in diesem system sind es nicht ausreichend Stunden. Es gibt kein Schichtsystem, das die 40-Std. abbilden könnte, es sind immer entweder mehr Stunden (42,5 Wiochenstd. hatten wir schon) oder man bleibt unter der 40-Std.-Woche, das Problem kann man damit nicht beseitigen. Ich weiß was Du meinst und es ist auch oft Thema, aber so richtig brauchbar haben wir nix gefunden. SS mit über 40-Std. sind zu anstrengend für den Job, das wollten die MA nicht mehr. AUf 40-Std. dazu arbeiten können sie wenn sie wollen (unabhängig von der Sonntagsarbeit). Das Problem ist einfach, dass der AG meint, Freiwilligkeit würde alles regeln und manchmal habe ich den Eindruck, wir stehen da mit unserer Ansicht, dass eben auch eine freiwillige Sonntagsarbeit eben nur stattfinden kann, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann / oder eben überhaupt zusätzlich vorhanden und notwendigerweise am Sonntag erledigt werden muss, so ziemlich alleine dastehen. Da ich das nun hier stellenweise auch so lese muss ich mich echt fragen, ob ich bzw. unser BR hier nicht etwas falsch verstehen und uns revideren müssen.

X
XYZ68

08.06.2021 um 17:16 Uhr

Prinzipiell gibt es nun mal Ausnahmen für das Sonntagsarbeit-Verbot und diese sind meist auch durchaus begründet. Und selbst wenn man nur mit der Konkurrenz im Ausland argumentiert, bekommt man meist eine Erlaubnis. Bei uns war die teilweise auf Mitarbeiter pro Abteilung heruntergerechnet.

Schichtsysteme für 18 Schichten bei 40 Wochenstunden gibt es. Sie sind nicht wirklich schön, aber es gibt sie. Da muss man sich mal hinsetzen und in Excel Pläne schieben. Man kann mit Einbringschichten arbeiten und ähnlichem. Vom Sonntag werdet ihr nur wegkommen, wenn es für den Arbeitgeber richtig unattraktiv wird. Freiwillige für Sonntagsarbeit findet er immer.

K
Kjarrigan

09.06.2021 um 11:49 Uhr

Ich habe eher das Gefühl, dass ihr nicht wisst was überhaupt Euer Ziel sein soll. Von daher würde ich wie folgt vorgehen

  • Klausurtagung BR
  • Dort besprechen wie man weiter vorgeht
  • Sachverständigen (extern) für Schichtpläne dazu nehmen
  • ganz wichtig - Genehmigung SO Arbeit klären (mit Behörde) ist natürlich schwierig, man will ja keine schlafende Hunde wecken oder eben doch
  • evtl. Mitarbeiterbefragung (was will die Mehrheit (allen recht machen kann man es eh nicht, aber man die einzelnen Übel gegeneinander abwägen)
  • reines Brainstorming was ist möglich
  • und dann ein Ziel finden, welches man erreichen möchte und dann mit dem Sachverständigen einen Weg finden, wie man in Verhandlungen mit dem AG einsteigt und sie weiterführt

Viel Arbeit!

D
DummerHund

09.06.2021 um 13:57 Uhr

Ich hingegen Frage mich erst einmal wie ArbZG § 10 Nr. 15 auf einen Betrieb das Fliesen her stellt passt.

K
Kjarrigan

09.06.2021 um 14:18 Uhr

schrieb er doch: Ofenbetrieb

ist wahrscheinlich die kreative Auslegung vom Gesetz "oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen " - dauert lange bis der Ofen abkühlt also müsste ohne Sonntag quasi schon Sa Mittag abgeschaltet werden damit die kalt sind und wenn erst Monatag wieder angefahren werden kann kann erst am DI eine "vernünftige" Fliese rauskommen.

Tut aber gar nichts zur Sache, weil der Stand der Technik heute eine andere ist.

  • schrieb er ja auch schon
D
DummerHund

09.06.2021 um 15:47 Uhr

@Kjarrigan Ich selbst bin angelernter Schmied; aber noch zu Zeiten als es die alten Fallriemenhämmer noch gab. Weiß daher auch die Sache um Glühofen so in etwa bescheid. Und in der Tat hat sich die Technik verändert und verbessert. Aber schauen wir uns doch mal die Nr. 15 an: "zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,"

Verderben hier Rohstoffe oder Misslingt eine Fliese wenn der Ofen erst später angestellt wird? Hier hat der AG rein wirtschaftliche Interessen. Und von diesen ist in der NR. 15 nicht die Rede. Und er trägt das Betriebsrisiko. Will er was ändern hat er sich mit dem BR zu einigen. Kriegt er das nicht auf die Reihe muss er halt mit den Konsequenzen leben. Als BR würde ich Notfalls Beschluss fassen und eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung versuchen zu erreichen.

M
martinawetzk

10.06.2021 um 10:22 Uhr

Guten Morgen in die Runde, vielen Dank für Eure vielen Meinungen am gestrigen Tag.

Möchte kurz versuchen zu antworten. Ja, der AG bezog sich 2002 als das Unternehmen gegründet wurde auf die Ausnahme des arbZG §10 nr. 15. Das war in der Fliesenbranche auch üblich, genau wegen der Öfen, die damals nach einem "neustart" am Montag immer mehr Müll oder 2.Wahl produzierten als ohne Halt am Sonntag. Die technische Variante ist sicher heute nicht mehr dafür ursächlich, der AG nutzt die Genehmigung trotzdem weiter - und er könnte auch andere Gründe finden z.B. wegen der Nähe zu pol. Herstellern, die eine Sonnatsgruhe gar nicht interessiert. Egal, das ist gar nicht unser Problem, weil in diesem Schichtsystem mit Sonntag die Leute sich halbwegs "wohlfühlen" (es sind auch keine 40-Stunden). Ich muss nochmal wiederholen was ich bereits eingangs schrieb - Der AG selbst hat 2015 für die Abteilungen nach den Öfen /räumlich angeordnet gemeint, festgestellt, dass keine Sonntagsarbeit mehr notwendig ist und das Schichtsystem mit dem BR einvernehmlich geändert. Jedoch fällt ihm in ca. 80% aller Sonntage ein, dass er nun doch lieber arbeiten lassen würde und er findet immer reichlich Freiwillige. Da wir eben keine schlafenden Hunde wecken wollten mit einer Anfrage an das Landesamt für Arbeitsschutz, wollte ich gerne Eure Meinung dazu hören, ob eben eine Ausnahmeregelung nach ArbZG §10 Nr. 15 immer für die ganze Firma gilt, obwohl es der AG selber ist, der sagt, die Sonntagsarbeit für die Abteilungen, die sich nach den Öfen befinden wäre nicht notwendig. Die Beantwortung dieser konkreten Fragestellung scheint schwierig zu sein. Unser Ziel ist es nicht gegen Gesetze zu verstoßen, nur fällt uns die Beantwortung genau dieser Frage schwer. Auf jeden Fall sind wir uns sicher, dass eine Freiwilligkeit allein eine Sonntagsarbeit nicht rechtfertigen kann - aber was fangen wir mit diesem Wissent an, wenn wir den Rest der Frage nicht beantworten können.

K
Kjarrigan

10.06.2021 um 10:44 Uhr

Für welche Bereiche / Abteilungen die Genehmigung gilt oder ob für die ganze Firma entnimmt man dem Bescheid des genehmigten Amtes.

Habt ihr als BR diesen Bescheid noch nie gesehen/ Euch angeschaut? Dann fragt ihr den beim AG an - er muss Euch mindestens Einsicht gewähren.

M
martinawetzk

10.06.2021 um 12:03 Uhr

Hallo Kjarrigan, dem ist nicht so - wenn ein Betrieb sich einer der genannten Ausnahmen im §10 zuordnen kann (das prüft der AG eigenverantwortlich), erhält er keinen Bescheid vom Amt. Wir haben das auch jahrelang so gesehen wie Du es beschreibst - wurden aber eines Besseren belehrt. Leider ist das ganz gängige Praxis. Auch wenn es uns nicht gefällt, es sit so und deshalb bleibt die Frage wieder offen. Es ist schon klar, dass man jetzt eigentlich nur durch ein Prüfungsersuchen an das Amt eine Sicherheit herstellen könnte (dann bekommt man einen entsprechenden Bescheid) - ob wir das wollen müssen wir noch feststellen, weil das ja wieder auch totale Veränderungen für den Teil VOR den Öfen bedeuten könnte.

R
rsddbr

10.06.2021 um 12:16 Uhr

Für welchen Teil der BR-Arbeit ist denn im beschriebenen Fall die Genehmigung vom Amt interessant?

Der AG würde gerne einige AN am Sonntag arbeiten lassen. Diese machen das tatsächlich freiwillig, ohne Zwang. Keinem AN wird die Arbeit am Sonntag angewiesen.

Welches Problem hat der BR gerade? Wird der BR nicht um Zustimmung gebeten? Glaubt oder weiß der BR, dass einige AN eigentlich nicht am Sonntag arbeiten wollen, es aber trotzdem "freiwillig" machen? Was ist das Ziel des BR?

Du hast im Eingangspost geschrieben, ihr wollt "das Thema ein für alle Mal vom Tisch bekommen". Das geht nicht. Der AG kann jederzeit wieder damit an euch herantreten. Ihr könnt z.B. (aber wollt ihr das auch) die Sonntagsarbeit jedes Mal ablehnen. Dann müsste der AG entweder vor die Einigungsstelle (das hatten wir ganz am Anfang schonmal) oder der AG verstößt gegen das BetrVG (fehlende Zustimmung) und der BR lässt die Sonntagsarbeit gerichtlich untersagen. Es geht für mich aus allen Beiträgen nicht hervor, was der BR tatsächlich möchte, außer sich nicht mehr mit der Thematik beschäftigen zu müssen.

D
DummerHund

10.06.2021 um 12:17 Uhr

" wenn ein Betrieb sich einer der genannten Ausnahmen im §10 zuordnen kann (das prüft der AG eigenverantwortlich), erhält er keinen Bescheid vom Amt." Diese Aussage ist absoluter Quatsch. Wäre dem so wären jedem AG Tür und Tor geöffnet und könnte Schalten und Walten wie er wollte.

Sollte euch diese Aussage jemand vom Amt gesagt haben, dann Bittet drum das ihr diese Aussage schriftlich bekommt um sie von eurem Anwalt prüfen zu lassen. Das müsst ihr dann aber auch machen. Beschluss fassen nach § 40 BetrVG; dem AG mitteilen und Rechtsanwalt beauftragen.

"ob wir das wollen müssen wir noch feststellen," Diese Frage stellt sich so gar nicht, denn ihr seit dazu verpflichtet zu prüfen ob Gesetze und Verordnungen zum Schutze der MA eingehalten werden.

K
Kjarrigan

10.06.2021 um 12:42 Uhr

Hallo Martina, so richtig glauben kann ich das nicht, dass es keinen Bescheid geben muss wie dummerhund schon schrieb - wenn der AG das einfach selbst entscheiden / festlegen kann - würd das jeder machen. Habt ihr das nur vom AG (Behauptung) oder kommt das "rechtssicher" von woanders her?

aber eigentlich bleibt es wie von mir im Beitrag 09.06.2021 um 09:49 beschrieben das sind alles Dinge die ihr klären müsst / solltet, und wenn ihr dann alle Fakten habt - könnt ihr auch Euer Vorgehen planen.

W
wdliss

10.06.2021 um 13:44 Uhr

DH: "" wenn ein Betrieb sich einer der genannten Ausnahmen im §10 zuordnen kann (das prüft der AG eigenverantwortlich), erhält er keinen Bescheid vom Amt." Diese Aussage ist absoluter Quatsch. Wäre dem so wären jedem AG Tür und Tor geöffnet und könnte Schalten und Walten wie er wollte."

Natürlich ist die Aussage erstmal kein Quatsch. Ein Krankenhaus braucht kein Bescheid, dass es ein Krankenhaus ist und somit dort Sonntagsarbeit erlaubt ist. Ebenso die vielen anderen aufgezählten Ausnahmen.

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/529

"Der Arbeitgeber prüft eigenverantwortlich, ob die Voraussetzungen nach § 10 ArbZG erfüllt werden. Auf Antrag hin kann die zuständige Arbeitsschutzschutzbehörde den Sachverhalt prüfen und feststellen, ob die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig sind."

Allerdings können AN und/oder der BR durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt prüfen lassen, ob der AG die Voraussetzungen auch wirklich erfüllt.

M
martinawetzk

10.06.2021 um 13:51 Uhr

oh vielen Dank, so schnell war ich jetzt nicht. Das meinte ich. Gesetzt den Fall wir lassen es prüfen, ob das so ist und das Amt sagt ja, ist immer noch unsere Frage offen, ob es dann für den ganzen Betrieb gelten muss oder trotzdem dem Gesetz genüge getan werden muss, und Sonntagsarbeit nur dann möglich ist wenn es wirklich Arbeiten gibt, die nicht an anderen Tagen erledigt werden können. (So wie es der AG selbst verkündet hat und dementsprechend das SS geändert wurde auf "ohne Sonntag") Iwi drehen wir uns hier ganz schön im Kreis - aber ich bin stolz auf Eure Unterstützung und Hilfe.

R
rsddbr

10.06.2021 um 16:05 Uhr

Ich wiederhole mich gerne: Wozu dieser ganze Aufriss? Was wollt ihr als Betriebsrat eigentlich? Wollt ihr, dass sonntags nicht mehr gearbeitet wird? Dann lehnt entsprechende Anträge des AG ab! Auch wenn er lt. ArbZG am Sonntag arbeiten lassen darf, benötigt er die Zustimmung des BR und dieser muss dem nicht zustimmen. Im Zweifel muss er vor die Einigungsstelle. Ist euer einziges Argument, warum sonntags nicht gearbeitet werden soll, die fehlende Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts?

C
celestro

10.06.2021 um 16:45 Uhr

"Jedoch fällt ihm in ca. 80% aller Sonntage ein, dass er nun doch lieber arbeiten lassen würde und er findet immer reichlich Freiwillige. Er begründet das immer wieder mit der möglichen Ausnahmemregelung im ArbZG, er könne ja wenn er wolle und die Leute machen es ja freiwillig."

Der AG holt sich also wohl gar keine Einwilligung des BR.

M
martinawetzk

10.06.2021 um 16:52 Uhr

Liebe/r rsdbr, lediglich die Frage, ob eine vermeintlich bestehende Ausnahmegenehmigung immer für die gesamte Firma gilt, wollte ich ergründen. Ich dachte, ich hätte die Frage schon beantwortet - wir wollen erreichen, das wenn Sonntagsarbeit für die ganze Firma erlaubt wäre, trotzdem dort wo die Bedingung für Sonntagsarbeit nicht erfüllt ist -nämlich weil die evtl. in Arbeit genommenen Sachen genauso gut an anderen Tagen erledigt werden können bzw. gar keine Arbeit notwendig ist und man nur iwas macht, eben auch nicht gearbeitet werden soll. Ich schlußfolgere aus dem bisher gesagten, dass wir es wohl ablehnen könnten, weil wir trotz Ausnahmegenehmigung dazu berechtigt wären. Es ist nicht wirklich das was ich mir gedacht hatte, aber ich kann es ja erstmal so versuchen zu verwenden.

M
martinawetzk

10.06.2021 um 17:02 Uhr

Hallo celesto, doch, doch - wir haben ja eine Vereinbarung mit ihm, da sind einige Gründe mit ihm vereinbart, wann er das dann machen kann ohne großen formalen Aufwand. Nur sind eben jetzt die meisten Gründe weggefallen und sie arbeiten fleißig weiter Sonntags und erwarten vom BR, dass wir es so mittragen - Sonntagsarbeit unbedingt untersagen wollen wir gar nicht, solange das wirklich freiwillig ist, aber eben nur unter Einhaltung der gesetzlichen Forderung - und die fällt unserer Meinung nach jetzt oft genug weg. Wenn mir jetzt hier ijemand sagen würde, da könnt ihr nix machen, weil diese Ausnahmegenehmigung automatisch für die ganze Firma wirkt (und ich meine ich hätte das in einem Kommentar schon gelesen, da gab es das wort "immanent"), wäre es für uns erledigt - dann könnten sie halt arbeiten und gut, auch wenn es uns nicht gefällt. Aber so einfach scheint es ja dann doch nicht zu sein. Ein bisschen befremdlich finde ich, dass in der ganzen Diskussion (für die ich sehr dankbar bin) niemand groß auf die gesetzliche Forderung eingeht - da knabber ich doch schon ein bisschen dran.

K
Kjarrigan

10.06.2021 um 17:44 Uhr

Hallo Martina

so wie du die Frage jetzt stellst ist die Antwort noch viel einfacher

§ 87 (1) Nr. 2 Der BR hat mitzubestimmen, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

und zwar nicht nur bei Einführung, sondern auch bei Abschaffung und mittendrin - quasi immer. und mitzubestimmen heisst für mich auch mit zu gestalten.. Nur wenn ihr was ablehnt / abschaffen wollt - was dem AG nicht gefallen wird - werdet ihr es auch begründen müssen.

C
celestro

10.06.2021 um 18:00 Uhr

sehe ich nicht ganz so ... die Abschaffung eher nicht. Also jedenfalls dann nicht, wenn der AG sagt "gesetzlich darf ich jetzt nicht mehr arbeiten lassen".

M
martinawetzk

10.06.2021 um 18:00 Uhr

ja, wahrscheinlich ist das so rum die einfachere Variante.

D
DummerHund

11.06.2021 um 01:41 Uhr

@martinawetzk Irgendwie scheint es mir als hätten ihr einen schönen Garten wisst aber nicht wie man was anlegt; so jedenfalls wenn man deine Texte ließt. Wie lange es dauert um einen Industriebrennofen auf die benötigte Brenntemperatur von 1000-1200 Grad zu bekommen dazu konnte ich nichts genaues im Netz finden. Dies aber solltet ihr als BR für euren Betrieb wissen. Wenn nicht umgehend hinterfragen. Mit Sicherheit aber keine komplette Schicht. Und mit Sicherheit werden dazu nicht alle MA benötigt. Ob die Wirtschaftlichkeit wegen der nähe zur polnischen Grenze so hoch an zu siedeln ist müsste sich auch ermitteln lassen. Habt ihr keinen Wirtschaftsausschuss, muss der AG dem BR dies offen legen. Stellt sich für euch die Frage ob eine evtl Genehmigung für den ganzen Betrieb zählt muss man sagen, es hängt von der Antragstellung des AG ab. Habe mir mal die Mühe gemacht und was aus dem Land Niedersachsen raus gesucht. Öffne folgenden Link:

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/arbeitsschutz/arbeitszeitregelungen/sonn_und_feiertagsarbeit/erteilung-von-ausnahmebewilligungen-fuer-sonn-und-feiertagsarbeit-52006.html

Lese den Text und klicke unten an: Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen im Jahr.

Allein hier dran erkennst du das Anträge, alleine schon wegen der Komplexibilität in Schriftform gibt. Der Inhalt dieser PDF Datei sollte dir dann eigentlich den Rest deiner Fragen beantworten. Und genau so ein von der Behörde genehmigten Antrag muss euch der AG zu kommen lassen. Da iss nix mit 2014 hab ich mal ne Genehmigung bekommen und die Zählt immer. Bei Industriebetrieben ist nix für immer, und anders zu Handhaben als z.B. bei Krankenhäusern. Ich hoffe ihr wisst dann wo das faule Obst im Garten steht ;-)

M
martinawetzk

11.06.2021 um 09:48 Uhr

@Dummerhund, und an alle anderen, die hier hilfreich zur Seite stehen: Ich schätze sehr Eure Unterstützung, allein weil das so ist, habe ich mich mit der Frage ins Forum begeben. Mit Sicherheit gibt es hier genügend langjährige BR, die sich in vielen Gebieten sehr gut auskennen, deshalb ist das Forum ja so wertvoll. Es gefällt mir aber nicht, dass mancher hier für sich in Anspruch nimmt alles ganz genau zu wissen und die Meinung anderer einfach abtut. Wir sind Betriebsräte in der 5. Amtszeit und ich nehme mal einfach für uns in Anspruch, dass wir in dieser Zeit auch was geleistet und geschafft haben. Da dürften mich die Belehrungen im Hinblick auf eine Ausnahmegenehmigung eigentlich nicht beeindrucken, tut es aber, weil ich auf meine eigentliche Frage in der Art geantwortet wird. Das finde ich eher wenig zielführend. Nichts desto trotz danke ich allen mit konstruktiven Vorschlägen und wünsche Euch ein schönes Wochenende.

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