Erstellt am 07.06.2021 um 13:49 Uhr von rsddbr
Das kommt wie so oft darauf an. Was für ein Arbeitszeitmodell habt ihr und was steht in der Betriebsvereinbarung dazu?
Grundsätzlich hast du Recht. Mehrarbeit darf nur mit Zustimmung des BR angeordnet bzw. angenommen werden. Falls ihr jedoch Stundenkonten habt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vereinbarten Grenzen flexibel ihre Arbeitszeit gestalten dürfen, wäre nicht in jedem Einzelfall die Zustimmung notwendig. Diese würde sich dann auf die Anordnung von Mehrarbeit durch den Arbeitgeber beschränken oder für den Fall, dass vereinbarte Grenzwerte überschritten werden.
Falls ihr zu dem Ergebnis kommt, dass ihr zustimmungspflichtig seid, dann wäre der erste Schritt, mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Ist er uneinsichtig und ändert sein Verhalten nicht, wären Rechtsmittel möglich. In einer Betriebsversammlung solltet ihr auch die Belegschaft über den Umstand in Kenntnis setzen und evtl. auch erklären, warum "der Umweg" über den BR sinnvoll und notwendig ist. Bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schleicht sich so ein Verständnis ein, dass wenn sie es freiwillig machen, es schon in Ordnung ist, wenn es der Arbeitgeber anordnet, dann geht das gar nicht.
Erstellt am 07.06.2021 um 14:01 Uhr von renius007
Es gibt keine BV, nur eine Arbeitszeitregelung. In dieser dürfen max. 10 Überstunden p.m. auflaufen und müssen im Folgemonat wieder auf unter 10 Stunden abgebaut werden. Allerdings gibt es Mitarbeiter, welche mit Genehmigung des Vortandes, jeden Monat immer mehr Überstunden ansammeln und aufbauen. Wie müssen wir hier reagieren?
Erstellt am 07.06.2021 um 14:11 Uhr von celestro
"Allerdings gibt es Mitarbeiter, welche mit Genehmigung des Vortandes, jeden Monat immer mehr Überstunden ansammeln und aufbauen."
Dem AG diese Praxis SOFORT untersagen und auf das MBR des BR verweisen.
Erstellt am 07.06.2021 um 15:09 Uhr von UdoWoe
Rechtlich gebe ich grundsätzlich rsddbr und celestro Recht.
Aber was wollt ihr machen, wenn die MA die Überstunden freiwillig, d.h. ohne Zwang und ohne Aufforderung machen? Wollt ihr als BR dann den MA dies verbieten?
Ich weis das dies nicht sehr einfach ist. Aber ich sehe das erst mal als eine Freiwillige Mehrarbeit. Wenn der AG dann hingeht und die "freiwillige Mehrarbeit" anerkennt und vergüten will (egal ob als Freizeitausgleich, Monetär oder sogar noch mit Zuschlag), dann seid ihr als BR gefragt und müsst dem AG euer MBR (wie celestro geschrieben) klar machen.
Haben sich die MA den über die Mehrbelastung beschwert? Ist das nur eine zeitlich befristete Mehrbelastung oder besteht diese dauerhaft?
Sollte diese Dauerhaft sein, dann würde ich als BR auch mal mit dem AG sprechen, ob er nicht noch Personal einstellt.
Erstellt am 07.06.2021 um 15:38 Uhr von renius007
Die Stunden sollen als Freizeitausgleich abgegolten werden. Die freiwillige Mehrarbeit resultiert noch teilweise aus Arbeiten durch die Fusion, aber auch zum Teil aufgrund der generellen Arbeitsbelastung. Allerdings konnten bisher die aufgelaufenen Stunden nicht als Freizeit ausgeglichen werden, da dann wieder die Arbeit liegen bleibt. Könnte man aber hier nicht als BR, ähnlich dem Arbeitszeitgesetz, auf eine Abbau in den nächsten 6 Monaten bestehen?
Erstellt am 07.06.2021 um 15:49 Uhr von ganther
der BR besteht auf Einhaltung der Regelung. Und wenn der AG hier für einzelne MA etwas anderes will, dann darf er ja das gerne so mit den MA vereinbaren, ABER er hat es gefälligst auch mit dem BR zu regeln. Ich würde als BR hier Stärke zeigen. Gerade nach einer solchen Fusion (und neuem BR, entnehme ich dem anderen Beitrag) ist es wichtig gleich Grenzen zu setzen. Auch wenn die MA es vielleicht nicht verstehen. Man muss auch mal MA vor der Selbstausbeutung schützen. Insbesondere wenn es hier die Möglichkeiten zum Zeitabbau in der Praxis gar nicht gibt. Vielleicht will der AG über ein ganz anderes AZ reden, aber auch dann muss er es mit Euch besprechen
Erstellt am 07.06.2021 um 21:00 Uhr von Moreno
Freiwillig ist halt auch so ein Begriff grade bei AN in Probezeit oder befristeten AV ....keine Überstunden ohne Zustimmung des BR sonst gibt's nen Tritt vors Schienbein ;-)
Erstellt am 08.06.2021 um 15:43 Uhr von renius007
Vielen Dank an alle für die Beantwortung meiner Frage.