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Keine Jahressonderzahlung

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Silasbill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb soll aufgrund der derzeitigen desolaten Ertragslage wegen drastisch zurückgegangener Aufträge ( wir sind in Kurzarbeit ) in diesem Jahr keine Jahressonderzahlung ( Weihnachtsgeld )gewährt werden. Die Mehrheit im BR ist aus ihrer Gesamtverantwortung dafür, die Mehrheit der AN dagegen. Wer weiß Rat? Vielen Dank für Eure Antworten!

1.612012

Community-Antworten (12)

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rkoch

11.05.2010 um 18:05 Uhr

Das ist keine Frage des Wollens, sondern eine des Müssens.

Ist der AG aufgrund TV, einzelvertraglicher Regelung oder aufgrund betrieblicher Übung (mindestens dreimalige Zahlung ohne Freiwilligkeitsvorbehalt) zur Zahlung verpflichtet, kann er diese Zahlung nicht verweigern. Auch wenn der BR zustimmt ist das nichts Wert, da der BR in diesem Falle kein MBR zusteht. Leider wissen das die wenigsten, insofern wird die Zustimmung des Betriebsrates von den AN irrtümlicherweise als gegeben hingenommen. Allerdings müssen ALLE AN EINZELN vor dem ArbG ihren Lohnanspruch einklagen, was i.d.R. wieder keiner macht.

Ist der AG NICHT aufgrund TV, einzelvertraglicher Regelung oder aufgrund betrieblicher Übung zur Zahlung verpflichtet oder klagen die AN ihren Anspruch nicht ein, dann zahlt er einfach nicht. Einen BR muss er dazu nicht fragen.

W
Widder

11.05.2010 um 18:24 Uhr

@rkoch Ich davon ausgehe, das diese Zahlungen per freiwilliger BV geregelt sind, ansonsten wäre der BR gar nicht im Boot.

Ihr seid von der Belegschaft gewählt worden, und ihr müßt entscheiden, oder wollt ihr vor jedem Beschluß erst eine Umfrage machen????

Wenn allerdings kein Geld vorhanden ist, werdet ihr es schwer haben, die Gage einzufordern. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit einer Teilzahlung, wenn es wider erwarten doch besser wird.

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Hefner

11.05.2010 um 18:28 Uhr

Widder Dein Glaube an die BR in Ehren. Aber es wäre nicht der erste BR hier, der Dinge regelt die er nicht regeln kann.

W
Widder

11.05.2010 um 18:49 Uhr

@ hefner

Es gibt immer Dinge, wie hier Sonderzahlungen, die man in einer Freiwilligen BV regeln kann...... Freiwillig bedeutet das weder AG noch BR gezwungen sind so etwas abzuschließen..

Sie können es aber tun, wenn beide wollen.....

H
Hefner

11.05.2010 um 19:02 Uhr

Widder Wollen wir nicht erst mal abwarten, ob Silasbill verrät wo und von wem diese Sonderzahlung geregelt ist und wurde?

P
Petrus

11.05.2010 um 19:02 Uhr

@widder: Du weißt aber schon, das Weihnachts- und Urlaubsgeld üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden?

S
Silasbill

11.05.2010 um 21:05 Uhr

@ Widder und alle anderen Vielen Dank für Eure schnellen u. hilfreichen Reaktionen! Unser AG ist nicht mehr im AG-Verband, die JSZ wurde in den vergangenen Jahren jährlich neu bestätigt. Grüße, Silasbill.

P
Petrus

11.05.2010 um 21:30 Uhr

Die Nichtmitgliedschaft eures ArbGeb im ArbGeb-Verband ändert nichts daran, dass JSZ üblicherweise im TV geregelt werden. Und wie wurden die JSZ in den letzten Jahren jeweils bestätigt? MIt den Worten: "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die folgenden Jahre" oder so ähnlich?

I
Immie

11.05.2010 um 21:30 Uhr

@Silasbill Aber dann ist es doch allein die Entscheidung des Arbeitgebers wenn er dieses Jahr nicht zahlt. Da würde ich mich als BR nicht vors Wägelchen spannen lassen. Alles was der Arbeitgeber will, ist: Sich hinter euch verstecken!

L
Lotte

11.05.2010 um 22:57 Uhr

Silasbill, finde es mehr als fragwürdig, dass diese Jahressonderzahlung freiwillig sein soll. Das würde ich auf jeden Fall mal rechtlich prüfen lassen. Ansonsten denke ich auch, dass der BR hier der falsche Anprechpartner des AG ist. Warum ist denn der BR dafür? Gibt es einen fachlich versierten WA?

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rainerw

11.05.2010 um 23:43 Uhr

Eine betriebliche Übung ist, (nehmen wir mal an es ist eine) nicht so einfach wieder rückgängig zu machen. Bei einer umgekehrten betrieblichen übung müsste der AG dies auch drei Jahre lang ankündigen um dies wieder rückgängig zu machen.

Im übrigen denke ich hat Lotte den richtigen weg aufgezeigt mit dem WA. Zusätzlich würde ich ein Rechtsanwalt der auf Wirtschaftsrecht speziallisiert ist damit beauftragen. Dieser sollte allle wirtschaftlichen Daten einfordern. Und seit ihr ein Betrieb mit mehreren Werken kann er dies vom gesammten Unternehmen einfordern. Unser AG hat bei ähnlicher Vorgehensweise nie wieder ein Wort wegen verzicht auf JSZ verloren.

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rkoch

12.05.2010 um 10:12 Uhr

@rainerw

Was Du sagst ist zwar korrekt - aber wie ich schon am Anfang sagte gilt mal wieder "Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Stiefel".

Seien wir doch mal ehrlich: Der AG jammert auf hohem Niveau, sagt einfach es gibt kein Geld - und alle schlucken es. Damit braucht er das drei-jahre-ankündigungsspiel nicht, da per kongruentes Handeln die AN mit der Abschaffung einverstanden waren - und der AG lacht sich ins Fäustchen......

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