Erstellt am 11.05.2010 um 15:03 Uhr von Vannelle
Ich wüßte nicht das es so ein Gesetz gibt, wie kommst Du drauf?
Es gibt vor und nach der Geburt ausserhalb der eh geregelten Zeiten noch Ausnahmen wegen dem stillen siehe Mutterschutzgesetz aber ansonsten....
Erstellt am 11.05.2010 um 15:32 Uhr von rkoch
Ich vermute Du zielst auf §8 MuSchG:
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Das ist zwar nicht "nur morgens", aber zumindest "nicht Nachts"....
Erstellt am 11.05.2010 um 16:06 Uhr von Petrus
Ansonsten gibt es da noch die Variante, dass die Mütter nur morgens arbeiten _können_, weil es leider noch sehr viele Ecken in unserem Land gibt, wo eine Kinderbetreuung von 7:30-12:30 schon als "verlängerte Öffnungszeit" gilt...
Wenn dann ein Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen will, und die Frau nur morgens im Dienstplan einträgt, ist das heutzutage alles andere als selbstverständlich. Die Alternative heißt sonst meist: Pech für die Frau, was hat sie auch Kinder... dann ist sie eben arbeitslos...