Arbeitszeit Mütter
In welchem Gesetz steht, daß Mütter mit Kleinkindern nur morgens arbeiten dürfen?
Community-Antworten (3)
11.05.2010 um 17:03 Uhr
Ich wüßte nicht das es so ein Gesetz gibt, wie kommst Du drauf?
Es gibt vor und nach der Geburt ausserhalb der eh geregelten Zeiten noch Ausnahmen wegen dem stillen siehe Mutterschutzgesetz aber ansonsten....
11.05.2010 um 17:32 Uhr
Ich vermute Du zielst auf §8 MuSchG:
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Das ist zwar nicht "nur morgens", aber zumindest "nicht Nachts"....
11.05.2010 um 18:06 Uhr
Ansonsten gibt es da noch die Variante, dass die Mütter nur morgens arbeiten können, weil es leider noch sehr viele Ecken in unserem Land gibt, wo eine Kinderbetreuung von 7:30-12:30 schon als "verlängerte Öffnungszeit" gilt... Wenn dann ein Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen will, und die Frau nur morgens im Dienstplan einträgt, ist das heutzutage alles andere als selbstverständlich. Die Alternative heißt sonst meist: Pech für die Frau, was hat sie auch Kinder... dann ist sie eben arbeitslos...
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