Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich
Hallo zusammen,
bei uns kommt es hin und wieder mal vor, dass MA Am Sonntag arbeiten gehen müssen. (Einzelhandel + Verkaufsoffene Sonntage)
Nun gehen die MA aber "nur" 5 Stunden am Sonntag arbeiten und müssten dann lt. Gesetz einen Ersatzruhetag bekommen.
Wie ist denn der Ersatzruhetag stundentechnisch zu zählen? Würde es bedeuten, dass ausschließlich die 5 Stunden vom Sonntag "abgebummelt" werden oder wird der Tag mit bsp. 8 h als "gearbeitet" gezählt?
Im 1. Fall wäre es ja dann so, dass der Mitarbeiter durch den Ersatzruhetag Minusstunden hat, da er statt 8h nur 5h auf dem Arbeitszeitkonto plus hat.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
Community-Antworten (6)
04.04.2016 um 13:37 Uhr
Laut unserer Perso müssen die einen freien Tag gewähren und zwar egal wie lange am Sonntag gearbeitet wird.
Das habe ich natürlich ohne weiter nachzuforschen gerne so angenommen...
04.04.2016 um 13:42 Uhr
Den freien Tag bekommen die MA bei uns auch allerdings haben sie dann wie oben geschrieben am Monatsende Minusstunden. Durch das Frei fehlen dem MA 8h reguläre Arbeitszeit und lediglich 5 Stunden wurde am Sonntag gearbeietet.
Das verwirrt mich etwas..
04.04.2016 um 15:11 Uhr
Der Ersatzruhetag hat zeitneutral zu erfolgen. Es darf kein Minus entstehen. Der Ersatzruhetag wird mit der an diesem Tag anstehenden Soll-Zeit bewertet. Der § 615 BGB ist entsprechend anzuwenden. Der AN ist ja daran gehindert, die 3 fehlenden Stunden zu arbeiten, da der AG Sonntagsarbeit angeordnet hatte und daher der Ersatzruhetag gewährt werden muss.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Da können natürlich auch noch Regeln zusätzlich definiert sein.
04.04.2016 um 15:18 Uhr
Nach §11 Abs.3 Satz 1 ArbZG heißt es...
Werden AN an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben,.....
Ich kann einem AN auch nur für eine Stunden beschäftigen. Nach dem Gesetz hätte man da durch schon einen Anspruch erworben und es dürften keinen Minusstunden entstehen.
04.04.2016 um 15:20 Uhr
Auch noch etwas interessantes was ich gerade gefunden habe ist, das der Ersatzruhetag auch ein durchaus sowieso freier Samstag sein kann °-°...
Ersatzruhetag am sowieso freien Samstag
Ein Ersatzruhetag kann gem § 11 Abs 3 ArbZG auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig arbeitsfreien sonstigen Werktag gewährt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden. (Der arbeitsfreie Samstag bei einer 5-Tage-Woche kann ein solcher Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertagsarbeit sein.) (BAG Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00) Quelle:http://www.schichtplanfibel.de/urteile4.htm
08.11.2018 um 19:21 Uhr
Kann der Ersatzruhetag angeordnet werden?
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