Hallo zusammen,

bei uns kommt es hin und wieder mal vor, dass MA Am Sonntag arbeiten gehen müssen. (Einzelhandel + Verkaufsoffene Sonntage)

Nun gehen die MA aber "nur" 5 Stunden am Sonntag arbeiten und müssten dann lt. Gesetz einen Ersatzruhetag bekommen.

Wie ist denn der Ersatzruhetag stundentechnisch zu zählen? Würde es bedeuten, dass ausschließlich die 5 Stunden vom Sonntag "abgebummelt" werden oder wird der Tag mit bsp. 8 h als "gearbeitet" gezählt?

Im 1. Fall wäre es ja dann so, dass der Mitarbeiter durch den Ersatzruhetag Minusstunden hat, da er statt 8h nur 5h auf dem Arbeitszeitkonto plus hat.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße