Urlausanspruch - nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung auch Anspruch auf Urlaubstage, obwohl ja die Kasse den Verdienstausfall bezahlt?
Hallo zusammen! Bei uns im Betrieb hat ein Arbeitnehmer ca. 3/4 des Jahres wegen einer Dauererkrankung gefehlt. Hatt dieser Arbeitnehmer nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung auch Anspruch auf Urlaubstage, obwohl ja die kasse seinen Verdienstausfall bezahlt?
In den Gesetzestexten finde ich leider keine Auskunft! Vielen Dank für eure mühen im vorraus.
Community-Antworten (8)
16.09.2009 um 20:40 Uhr
@Leonidas Hast Du das Gefühl, dass die 'Kasse' damit auch den Urlaubsanspruch abgegolten hat? Dass Du im EntgFzG nichts dazu findest liegt dann vermutlich daran, dass der Urlaubsanspruch im BUrlG geregelt ist.
16.09.2009 um 20:45 Uhr
Leonidas, im BuUrlG steht nichts davon, dass Urlaub wegen Krankheit verfällt! Bist Du Betriebsrat?
16.09.2009 um 21:38 Uhr
Ja, bin im Betriebsrat, ein nachrücker:). Ihr wißt ja wie das so ist, Chefs versuchen halt mit der Unwissenheit Geld zu machen! Also voller Urlaubsanspruch, Richtig?
17.09.2009 um 00:46 Uhr
@leonidas
als BR sollte Dir die neuste BAG und EuGH Rechtsprechung zum Thema Urlaub bekannt sein. Denn sie wurde ja in allen Medien reichlich behandelt, also darüber informiert. Wenn nicht google einmal
17.09.2009 um 01:53 Uhr
@leonidas, wie @erwin schon sagte.... nur ein google von vielen.... http://www.sozialhilfe24.de/news/335/arbeitsrecht-urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-bei-krankheit/
17.09.2009 um 09:35 Uhr
Ich glaube leonidas hat die Frage anders gestellt. Er wollte (glaube ich) nicht wissen, ob Urlaubsansprüche verfalle, wenn sie aufgrund Urlaub nicht genommen werden können. Die Frage bedeutet: "Entsteht ein Urlaubsanspruch, wenn ich längere Zeit krank bin" Beispiel TV Metall : Ist ein Arbeitnehmer länger als neun Monate arbeitsunfähig, kann der AG für jeden weiteren Monat den Urlaubsanspruch um 1/12 tel kürzen.
17.09.2009 um 10:32 Uhr
...Beispiel TV Metall : Ist ein Arbeitnehmer länger als neun Monate arbeitsunfähig, kann der AG für jeden weiteren Monat den Urlaubsanspruch um 1/12 tel kürzen...
Jetzt bin ich sprachlos!
17.09.2009 um 13:17 Uhr
Immie Guckst Du hier: Urlaubsabkommen für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie § 2.9 Zu erwähnen wäre aber folgendes: Urlaubsanspruch TV: 30 Tage Urlaubsanspruch BUrlG: 24 Tage (aber alle Kalendertage ausser Sonntag) Maximale Kürzung nach TV 3 Monate X 2,5 = 7,5 Ergibt: 23 Tage Urlaub (aber Samstag ist nach TV nicht als Urlaubstag anzusehen) Fazit: Immer noch besser als BUrlG, desshalb auch machbar
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