Hallo ich hab eine Frage: Wir drei Kollege vom Wahlvorstand haben von 03.30Uhr bis 18.00Uhr gearbeitet. Der Arbeitgebe will uns aber nur 10 Stunden davon bezahlen, den Rest nicht! Er verbindet dies mit dem Arbeitszeitgesetz. Haben wir das Recht, dass alle Stunden, die wir an dem Tag gearbeitet haben, bezahlt werden oder nicht?