Stunden von Wahlvorstand
Hallo ich hab eine Frage: Wir drei Kollege vom Wahlvorstand haben von 03.30Uhr bis 18.00Uhr gearbeitet. Der Arbeitgebe will uns aber nur 10 Stunden davon bezahlen, den Rest nicht! Er verbindet dies mit dem Arbeitszeitgesetz. Haben wir das Recht, dass alle Stunden, die wir an dem Tag gearbeitet haben, bezahlt werden oder nicht?
Community-Antworten (1)
04.05.2010 um 16:23 Uhr
Das gute alte Spiel:
Wahlvorstand (wie auch BR) ist ein Ehrenamt und damit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Danach dürft ihr so lange Arbeiten wie ihr wollt.
Allerdings liegt ihr ebenso wie der AG in einer Hinsicht voll daneben:
Bezahlen muss der AG nämlich nur den Teil, den ihr zu den üblichen Arbeitszeiten geleistet habt, bzw. die betriebsübliche tägliche Arbeitszeit. Für die darüber hinausgehende Zeit hat er Euch Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewähren.
BAG v. 26. 04. 1995 - 7 AZR 874/94:
Wahlvorstandsmitglieder haben für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 3 BetrVG .
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