Urlaubssperre - Muss der BR vorher angehört/informiert werden?
Hallo nochmal an die erfahrenen Betriebsräte,
ich brauche bitte nochmal schnell eure Hilfe, wenn es geht.
Kann der GL eine Urlaubsperre (Beispiel für den gesamten Mai) verordnen, ohne vorher mit dem BR gesprochen zu haben??
Verstörte Grüße twingirl
Community-Antworten (3)
03.05.2010 um 15:59 Uhr
Das fällt unter die Ordnung im Betrieb und ist Mitbestimmungspflichtig! Ergo ist die Urlaubssperre nicht gültig!
03.05.2010 um 16:25 Uhr
Kann er nicht.
Mitbestimmung nach §87 (1) Punkt 5 (Urlaubsgrundsätze und nicht Punkt 1 (Ordnung).
Dazu kommt noch, dass einmal gewährter Urlaub nicht einseitig widerrufen werden kann. Dazu gibt es auch Urteile.
03.05.2010 um 21:53 Uhr
Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten. Das hat uns geholfen.
Viele Grüße twingirl
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