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Nachzahlung

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Vor 4 Jahren, wurden meine mit mir vergleichbaren Kollegen von ihren Teamleitern beurteilt. Ich bin zu diesem Zeitpunkt kraft Direktionsrecht in eine andere Abteilung versetzt, und weder der neue, noch der alte Teamleiter haben meine Arbeit beurteilt. Bei Durchsicht von Unterlagen Kurzarbeit(bin jetzt frei gestellter BR )ist mir aufgefallen, das die MA aus meiner alten Abtl. durchschnittlich 85 € monatlich mehr haben. Auf Nachfragen bei meinem alten Teamleiter wie er mich denn Beurteilt hätte, bekam ich zur Antwort, das ich weit über dem Durchschnitt gelegen hätte. Was habe ich jetzt für Chancen das Geld rückwirkend zu bekommen?

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

03.05.2010 um 15:02 Uhr

@kainil

als BRM sind dir doch "Ausschlussfristen, BGB und Tarifvertrag" und die "Bezahlung" von freigestellten BRM ein Begriff, oder?? Und wenn deine Arbeit damals nicht beurteilt wurde dann ist es jetzt, 4 Jahre später, IMHO, zu spät für einen "Nachschlag"....

Gruß Galaxy

K
kainil

03.05.2010 um 15:09 Uhr

@ Galaxy,

Ich habe von der Beurteilung erst jetzt auf nachfragen gehört, und daraus resultierende Gehaltsanpassungen werden bei uns totgeschwiegen.

Bei uns geltende Ausschlussfristen: Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis, ausgenommen Ansprüche aus " unerlaubter " Handlung erlöschen zwei Monate seit Fälligkeit des Anspruches, es sei denn, das Sie erfolglos schriftlich geltend gemacht worden sind.

G
Galaxy

03.05.2010 um 15:17 Uhr

@kainil

eine "nicht stattgefunde Beurteilung", die auf Grund einer "Kraft Direktionsrecht" vorgenommenen Versetzung, hier also schlichtweg vergessen, oder wenn man böses denkt "mit Absicht vergessen" wurde, ist, IMHO, KEINE "unerlaubte Handlung". Ich denke, du wirst deinem AG hier nach nunmehr 4 Jahren keine Absicht mehr nachweisen können. Das es moralisch nicht gut ist, steht auf einem anderen Blatt. Das du Dir, zu recht, ver..scht vorkommst, kann ich gut verstehen.

Gruß Galaxy

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