Erstellt am 03.05.2010 um 13:02 Uhr von galaxy
@kainil
als BRM sind dir doch "Ausschlussfristen, BGB und Tarifvertrag" und die "Bezahlung" von freigestellten BRM ein Begriff, oder?? Und wenn deine Arbeit damals nicht beurteilt wurde dann ist es jetzt, 4 Jahre später, IMHO, zu spät für einen "Nachschlag"....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 03.05.2010 um 13:09 Uhr von kainil
@ Galaxy,
Ich habe von der Beurteilung erst jetzt auf nachfragen gehört, und daraus resultierende Gehaltsanpassungen werden bei uns totgeschwiegen.
Bei uns geltende Ausschlussfristen: Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis, ausgenommen Ansprüche aus " unerlaubter " Handlung erlöschen zwei Monate seit Fälligkeit des Anspruches, es sei denn, das Sie erfolglos schriftlich geltend gemacht worden sind.
Erstellt am 03.05.2010 um 13:17 Uhr von galaxy
@kainil
eine "nicht stattgefunde Beurteilung", die auf Grund einer "Kraft Direktionsrecht" vorgenommenen Versetzung, hier also schlichtweg vergessen, oder wenn man böses denkt "mit Absicht vergessen" wurde, ist, IMHO, KEINE "unerlaubte Handlung". Ich denke, du wirst deinem AG hier nach nunmehr 4 Jahren keine Absicht mehr nachweisen können. Das es moralisch nicht gut ist, steht auf einem anderen Blatt. Das du Dir, zu recht, ver..scht vorkommst, kann ich gut verstehen.
Gruß
Galaxy