Probleme mit Nachzahlung des Lohns
Ein Kollege kam auf uns als BR zu: Die Lohnbuchhaltung hat in den vergangenen Monaten seinen Lohn falsch berechnet und ihm diverse Posten zuviel abgezogen. Offenbar haben sie den Fehler gefunden und er hat eine Nachzahlung bekommen - allerdings nicht in voller Höhe - es fehlten ca. 300 €. Auf Nachfrage bekam er zur Antwort, dass dies der Lohnsteueranteil sei und er dies nicht von der Firma zurückbekommt, sondern sich per Lohnsteuererklärung nächstes Jahr vom Finanzamt wiederholen kann. Ich denke, das kanns doch nicht sein, dass der Kollege jetzt 1 172 Jahre auf sein zuviel einbehaltenes Geld warten soll, oder? Können wir ihm da irgendwie weiterhelfen?
Community-Antworten (5)
12.04.2007 um 14:51 Uhr
Hey Petrus...
also ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Bin freigestelltes Betriebsratsmitglied und habe ca. 2 1/2 Jahre zu wenig Geld bekommen... Es waren rund 3000€ die mir fehlten...( wohl Brutto) Mir wurde einmal ein halbes Jahr nachgezahlt und die anderen zwei Jahre ( wie man das ja als GF macht zwinker) mit dem Weihnachtsgeld zusammen. Insgesamt hab ich von den 3000€ nur ungefähr 750 raus bekommen.
Stellte dann auch die Frage wie das sein kann, das da nur so wenig rüber kommt. Meine Mutter, die auch Buchhaltung usw macht, sagte dann auch...das kommt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich...
Der Lohnsteuerberater hats auch mit mir auseinander genommen.
Nun gut, am Ende hab ich eine Nachzahlung von sage und schreibe ganzen 144€ erhalten...und da waren noch andere Kosten dabei, die ich im Ausgleich angegeben hatte...
Somit kann ich von meiner Seite aus nur sagen...Ja es ist ein Lohnsteueranteil...aber wenn man über einen gewissen Betrag kommt ( so war es anscheinend) ist es nicht wirklich so, dass man etwas zurückbekommen muß.
Es wird laut Erklärung des PL´s und des Beraters rückwirkend angeglichen..mit der Lohnsteuer...
Vielleicht sollte der Kollege sich auch mal beraten lassen...Über die Gewerkschaft gibt es da Steuerberater o.ä. die einem weiterhelfen...
Viel Glück und hoffentlich mehr Erfolg.
12.04.2007 um 14:55 Uhr
stimmt denn das Bruttoentgelt? Der AG schuldet grundsätzlich nur den Bruttolohn.
Sozialversicherungsmäßig gibt es zwar Möglichkeiten das Entgelt den richtigen Monaten zuzuordnen, aber sollte es sich um Entgelt aus 2006 oder früher handeln kann der AG dies nur bis in den März vornehmen, da insoweit die sog. Märzklausel greift. Für die steuerliche Behandlung dürfte das Zuflussprinzip gelten. D.h. die Steuer fällt an, wenn das Geld fließt.
12.04.2007 um 15:09 Uhr
@paula
Das ist leider etwas komplizierter: Der Kollege (und zwei weitere) war(en) wegen schlechter Auftragslage teilweise in Kurzarbeit. Und beim "Weiterreichen" des Kurzarbeitergeldes vom Arbeitsamt wurden zuviel Steuern und Abgaben einbehalten. Es wurde demnach Steuer für ein Entgelt abgezogen, dass gar nicht floss... Bei den Sozialabgaben hat man das inzwischen nachgezahlt - nur fehlen dem Kollegen 100€/Monat am schon nicht üppigen Kurzarbeitergeld, und er soll darauf bis zum Lohnsteuerausgleich warten :-(
13.04.2007 um 15:55 Uhr
@petrus soweit mir bekannt darf der AG hier nicht einfach die Steuer neu berechnen und dann verrechnen. Meines Erachtens bleibt auch nur der Lohnsteuerausgleich.
Hinsichtlich des Zinsschadens den der MA hat könnte man noch an einen Schadensersatzanspruch denken. Aber das sind ja nur so 15 Euro insgesamt.
13.04.2007 um 16:19 Uhr
Klingt ja ziemlich unerfreulich seufz - nur kann ich mir das komischerweise sogar vorstellen in unserem Staat... Da ergibt sich ja fast die Frage, was passiert, wenn bei der Berechnung der Abzüge "das Komma verrutscht" und ich statt 321€ auf einmal 3210€ Steuern vom ArbGeb abgezogen bekomme? Muss ich dann noch Geld mitbringen, dass ich arbeiten darf - ich bekomme es ja in einem Jahr vom Finanzamt zurück!? Schade - ich hätte dem Mitarbeiter gern positivere Nachrichten verkündet :-|
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