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Tarifliche Einmalzahlung für das Jahr 2006

V
Veronika
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb (Einzelhandel)6 Angestellte die Übertariflich gezahlt werden. Seit 3 Monaten kämpfen wir für diese Angestellten um die Auszahlung der tariflichen Einmalnachzahlung von € 200,00. Von Monat zu Monat wird diesen versprochen diese auszuzahlen. dies ist bis jetzt nicht erfolgt. Unser Betriebsrat wird jetzt erpresst eine von ihm nicht unterschriebene Betriebsordung zu unterschreiben, dann erhalten diese Angestellten diese Nachzahlung.Übertariflich bezahlte Angestellte würden diese Nachzahlung nicht zustehen. Ist dies in Ordnung? Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

31.08.2006 um 13:27 Uhr

Ich denke mal, die Betriebsordnung hat mit der Einmalzahlung nichts zu tun. Ich weiß auch gar nicht, ob der BR hier überhaupt mitzureden hat.

Betriebsordnung oder Betriebsvereinbarung ?

Ob ein Anspruch auf die Einmalzahlung besteht, könnte man ja mit der zuständigen Gewerkschaft abklären. Wenn ja, ggf. abklären, ob man den Anspruch mittels Leistungsklage einklagen könnte.

W
wölfchen

31.08.2006 um 23:17 Uhr

Jedenfalls ist das ein Typischer Fall von Individualrecht. Den MA kann man nur empfehlen, per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung unter Angabe der Summe und einer Terminsetzung an den AG zu schicken. Sollte das nicht fruchten, kann nur noch der Klageweg helfen.

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