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Arbeitszeitregelung

L
Liridon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin BR-Mitglied und wurde kürzlich gefragt,wieviel Tage a 8Std. gearbeitet werden darf bis man einen oder 2 Tage frei haben muß.In unserer Firma ist im Moment die Auftragslage so,daß samstags und oft auch sonntags gearbeitet werden muß.Letzteres ist natürlich genehmigt.

1.12405

Community-Antworten (5)

T
TROISDORFER

02.05.2010 um 19:42 Uhr

*** Letzteres ist natürlich genehmigt. ***

Aber nicht geregelt !!!

Wird das Arbeitszeitgesetz eingehalten ?

Genehmigung der Überstunden oder der Mehrarbeit nur unter Berücksichtigung persöhnlicher Belange,das heißt die Mehrarbeit bleibt freiwillig ...

Schon seit ihr raus ...

N
nicoline

02.05.2010 um 21:47 Uhr

Liridon, da gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten! Schau mal hier: => kopieren und einfügen:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/199204-ausbildung-mit-kind-2.html

Das blau geschriebene sind eingestellte Links, auf die Du auch mal klicken solltest!

E
Erwin

02.05.2010 um 23:04 Uhr

Liridon,

.Letzteres ist natürlich genehmigt. Durch wen? Ist die Sonntagsarbeit durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt? Es wird hier nur eine begrenzte Zahl Sonntage genehmigt und bestimmte für Sonn-/ Feiertage geibt es keine Erlaubnis, Ausnahme § 10 § 13 ArbZG

§ 13 Abs. 3 abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) im Handelsgewerbe an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern, c) an einem Sonntag im Jahr zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur,

Wobei eine Bewilligung immer den Betrieb betrifft, es ist dann egal ob nur 1 AN oder alle AN arbeiten dieser Sonntag ist vom Limit weg/ verbraucht.

PS: Der BR sollte vor Zustimmung zu Sonn-/ Feiertagsarbeit sich die Zustimmung der Aufsichbehörde vom AG vorlegen lassen, sofer nicht die Ausnahmen gelten.

K
Kölner

03.05.2010 um 00:39 Uhr

@all Und? Wie oft hintereinander darf man arbeiten ohne das ArbZG zu verletzten? 19 Tage, oder 25 oder sogar 30?

@erwin Wenn Du liest: 'Letzteres ist natürlich genehmigt'...was sagt Dir so ein Satz? Manchmal könnte man meinen, Du hast Lochfrass!

P
Pfälzer

03.05.2010 um 12:39 Uhr

@Kölner 19 Tage - habe ich mal gelesen, würden sich aus der genauen Auslegung des ArbZG ergeben... vielleicht kannst du aufklären...

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