Seit der Verschmelzung einer GmbH (ohne Tarfivertrag) mit einer anderen GmbH (mit Tarifvertrag "X") wurden die Mitarbeiter nach einem bestehenden Vergütungsmodell bezahlt.

Jetz soll der Tarifvertag "X" auf die Mitarbeiter Anwendugn finden, jedoch soll in diesem
Zusammenhang so eingruppiert werden, dass sich keine Veränderung bei der Höhe der Entlohung, in Einzelfällen jedoch eine Verschlechterung dieser, ergibt.

Fragen:
Ist dieses ohne Änderung des Arbeitsvertrags möglich?
Können die Mitarbeiter eine Änderung verweigern?
Wie kann der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter durchsetzen?