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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bevorzugung von Verwandten bei Umgruppierungen?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, habe mal wieder ein Problem bei dem ich nicht weis wie wir als BR damit umgehen müssen/sollen. Wir haben bei der letzten Überprüfung der Gehälter und Löhne festgestellt, dass unser Geschäftsführer(nicht Inhaber) bei seinen im Betrieb arbeitenden Verwandten und Bekannten (privat) ohne BR Umgruppierungen in eine höhere Gruppe vorgenommen hat. Dies ist aus unserer Sicht BR nicht richtig. Wie verfährt man hier am besten, so das eventuell auch die MA die jetzt nicht in den Genuss der höheren Eingruppierung gekommen sind aber die gleiche Tätigkeit ausüben diese auch erhalten.

Gibt es eine Möglichkeit???

Baehr6

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Community-Antworten (3)

G
GBRSHG1

06.06.2007 um 17:16 Uhr

Hallo Baehr6, ich denke das, daß nicht OK ist da es mehr als eine Person betrifft, wenn ich deinen Text richtig deute. Diese Änderungen Fallen dann unter das Kollegtiefrecht und sind Mitbestimmungspflichtig.

Fragen die du berücksichtigen mußt: 1.) Gibt es Rahmenstellenbeschreibungen für gesamte Bereiche oder Bereiche/Personen die die selbe Tätigkeit ausüben.

2.) Gibt es ein Gehalts- Lohn-tabelle/ vereinbarung mit der Geschäftsleitung. Die Ihn wie auch euch binden.

Ich denke unter´m Strich das die Aktion deines Geschäftsführers schlichtweg nicht ok ist.

Mir fällt in dem Zusammenhang auch noch das Stichwort "geldwerter Vorteil" ein, daß ist aber nur so ne Idee..........

K
Konrad

06.06.2007 um 18:15 Uhr

Ich würde mir einfach den § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung" und deren Auslegung genauer anschauen.

K
Kölner

06.06.2007 um 18:55 Uhr

@GBRSHG1 "geldwerter Vorteil"....???

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