Urlaubsanspruch
Hallo, wir haben in der Firma eine wöchentliche Verteilung der Arbeitszeit auf 5,5 Tage (Pflegedienst). Haben die Mitarbeiter Anspruch auf mehr Urlaubstage??? Laut AV war mal die Verteilung auf 5 Tage vorgesehen. Wurde aber mit BR neu geregelt.
Community-Antworten (1)
30.04.2010 um 13:47 Uhr
Jetzt kommen wir in den Bereich der chaotischen Verteilung der Arbeitszeit - das gibt immer Ärger.....
Fakt ist, Dein Urlaubsanspruch bemisst sich quasi in Wochen. Das BUrlG spricht z.B. von 24 Tagen, meint aber effektiv 4 Wochen, das ergibt sich daraus, das sich die 24 Tage auf die gesetzliche 6-Tagewoche beziehen, bei 5-Tagewoche aber eben nur 20 Tage Urlaub fällig werden. Ist im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, wurde von der Rechtsprechung aber so angenommen.
Andererseits kennt das BUrlG keine Teil-Tage. Hier kommen Eure 0,5 Arbeitstage ins Spiel. In diesem Sinne geht die Rechtsprechung davon aus, das diese 0,5 Arbeitstage im Sinne des BUrlG immer noch Tage sind. War also der Urlaubsanspruch ursprünglich auf 5 Arbeitstage in der Woche bemessen, ist im Umkehrschluß anzunehmen, das jetzt 1,2 mal soviel Urlaub wie ursprünglich vereinbart fällig werden.
Allerdings nimmt darauf noch die konkrete Formulierung des Arbeitsvertrages bzw. eines anwendbaren Tarifvertrages Einfluss. Insofern kann hier etwas anderes gelten. In wie weit ein BR hier rechtswirksam "etwas neues regeln" kann, lasse ich mal offen. Zwar hat der BR bei der Verteilung der Arbeitszeit mitzubestimmen, aber er findet seine Grenzen in den vereinbarten Arbeitsverträgen bzw. Tarifverträgen. Normalerweise gehen diese vor.
Dumm ist jetzt, das diese unregelmäßig langen Tage in der Regel zu Ärger führen können. Die gelebte "teilbarkeit" des Urlaubs kann dazu führen, das AN gerne nur die "vollen" Tage Urlaub nehmen wollen, und an den "halben" lieber Arbeiten. Dadurch "gewinnt" der AN quasi an Urlaub, da statt rechnerisch 4*5,5 Tage = 22 Tage tatsächlich 24 ganze Tage urlaub genommen werden. AG sehen das gar nicht gerne, aber eigentlich können sie nichts machen...... Insofern hätte Euer BR diese Frage gleich mitregeln müssen, obwohl er das eigentlich auch nicht dürfte.....
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