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Betriebsratsmitglied stellt sich im BEM gegen AN

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Sandmann7
Mai 2021 bearbeitet

Ein AN im BEM geht offen mit seiner Erkrankung um und bittet mit einem konkreten Vorschlag um Hilfe. Das begleitende BRM argumentiert vehement gegen diesen Vorschlag und es kommt zu einer Diskussion, die darin endet, dass das BRM dem AN vorwirft (auf Grund eines "Gerüchts", das ihm zu Ohren gekommen sei), die Krankheit vorzutäuschen, um einen Vorteil daraus zu ziehen. Beschwerde an den BRV wurde geschrieben, jedoch soll das Verhalten des BRM nicht sanktioniert werden. Wie ist hier eure Einschätzung zu grober Pflichtverletzung und weiterer Vorgehensweise?

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Community-Antworten (7)

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celestro

24.05.2021 um 21:04 Uhr

Auch wenn Du das nicht hören willst, aber es gibt keine Regel die das BRM zwingt, immer auf Seiten des AN zu sein.

F
fantil

25.05.2021 um 10:27 Uhr

Es gibt aber die Regel, dass das BRM nicht beim BEM dabeisein darf, wenn es der AN nicht dabei haben will.

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rtjum

25.05.2021 um 10:28 Uhr

also wenn die Beschwerde an den BRV andressiert ist und der sagt da wird nix gemacht ist das zwar ein bisschen komisch aber der BRV ist nicht die richtige Adresse für eine offizielle Beschwerde, das ist der BR als Gremium und dann muss der BRV das in einer Sitzung beraten lassen also auf die TO nehmen. Der AN hat aber z.B. jederzeit das Recht, das BEM ohne denBR/das BRM weiter zu machen, der BR hat nicht das automatische Recht beim BEM dabei zu sein dann ist das Problem auch erledigt.

F
fantil

25.05.2021 um 10:28 Uhr

Es gibt aber die Regel, dass das BRM nicht beim BEM dabei sein darf, wenn der AN dieses nicht dabei haben will.

U
UdoWoe

25.05.2021 um 10:54 Uhr

Wie vorher schon geschrieben, ein BEM wird eigentlich ohne Beteiligung des BR gemacht. Somit kann der AN den BR zu jeder Zeit ablehnen. Weiterhin finde ich es nicht gut, dass eine BRM Gerüchte dafür nützt Meinung zu machen. Egal in welchen Situationen finde ich dies nicht gut. Sanktionen gegen das BRM werden schwerlich durchsetzbar sein. Ich denke das BEM-Team wird sich die Unterlagen schon genau anschauen und HR wird auch schon seines dazu tun, umzu überprüfen ob eine Krankheit vorgetäuscht wird oder nicht. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt kann ich mir nicht vorstellen. Machen kann man da sicher nichts. Zumindest nach meiner Ansicht. Lasse mich aber sehr gerne besseres belehren.

E
enigmathika

25.05.2021 um 11:54 Uhr

Wenn dieser Vorwurf in einem Gespräch unter vier Augen gefallen ist, könnte man das vielleicht unter emotionale Fehlleistung verbuchen. In größerer Runde halte ich das für üble Nachrede und darüber könnte man sich beim Arbeitgeber beschweren.

G
ganther

25.05.2021 um 12:51 Uhr

eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 23 BetrVG ist es auf keinen Fall

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