Guten Morgen,

ich habe ein paar Fragen zu der gesetzlichen Arbeitszeit, die ja wöchentlich nicht über 48 Std. sein sollte und nicht länger wie ein halbes Jahr so hingenommen werden darf.

Ein Kollege macht eine Ausbilung und eine Kollegein hat einen Vollzeitjob in anderen Firmen, sie haben aber zusätzlich bei uns in der Firma jeweils einen 15 Std. Vertrag wöchentlich, arbeiten aber sehr oft 18 Stunden.

Die Kollegen traten ins Unternehen im Mai 2007 und im November 2006 in die Firma ein.

Ist es erlaubt das sie wöchentlich die gesetztliche Arbeitszeit überschreiten, oder betrifft es die Kollegen nicht, weil das ist das Gesetz erst zu einen späteren Zeitpunkt beschlossen wurde?!

Ein ander Kollege einen 39 Std. Vertrag in einer anderen Firna unterschrieben hat, am 3.Mai 2010 dort zu arbeiten beginnt, eine Probezeit von 6 Monaten hat, er weiss nicht wie es ihm dort gefällt, kann man die Kündigung nicht etwas hinausziehen? Er hat bei uns ein 12.5 Std. Vertrag und wurde ihm wurde nahegelegt sofort zu kündigen.

Ich bitte un Eure Hilfe, wass kann ich und muss ich als Betriebsrat tun hier wird ja mit zweierlei Mass gemessen.

Vielen Dank für Eure Antworten

MissBiggi