Gesetzliche Arbeitszeit
Guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen zu der gesetzlichen Arbeitszeit, die ja wöchentlich nicht über 48 Std. sein sollte und nicht länger wie ein halbes Jahr so hingenommen werden darf.
Ein Kollege macht eine Ausbilung und eine Kollegein hat einen Vollzeitjob in anderen Firmen, sie haben aber zusätzlich bei uns in der Firma jeweils einen 15 Std. Vertrag wöchentlich, arbeiten aber sehr oft 18 Stunden.
Die Kollegen traten ins Unternehen im Mai 2007 und im November 2006 in die Firma ein.
Ist es erlaubt das sie wöchentlich die gesetztliche Arbeitszeit überschreiten, oder betrifft es die Kollegen nicht, weil das ist das Gesetz erst zu einen späteren Zeitpunkt beschlossen wurde?!
Ein ander Kollege einen 39 Std. Vertrag in einer anderen Firna unterschrieben hat, am 3.Mai 2010 dort zu arbeiten beginnt, eine Probezeit von 6 Monaten hat, er weiss nicht wie es ihm dort gefällt, kann man die Kündigung nicht etwas hinausziehen? Er hat bei uns ein 12.5 Std. Vertrag und wurde ihm wurde nahegelegt sofort zu kündigen.
Ich bitte un Eure Hilfe, wass kann ich und muss ich als Betriebsrat tun hier wird ja mit zweierlei Mass gemessen.
Vielen Dank für Eure Antworten
MissBiggi
Community-Antworten (4)
30.04.2010 um 11:49 Uhr
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, egal wann sie wo in welche Firma in Deutschland eingetreten sind. Es findet Anwendung auf ALLE Arbeitszeitebn aus nicht selbstständiger Arbeit. Somit sehe ich es so, dass sowohl Kollege Ausbildung als auch Kollegin hier die gesetzliche Arbeistzeit überschreiten. Verantwortlich ist hier übrigens sowohl der Arbeitgeber des Vollzeitjobs als auch der Arbeitgeber des Teilzeitjobs.
Euer Arbeitgeber kann den anderen Kollegen mit neuem Job nicht weiter beschäftigen, da er ansonsten wissentlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen würde.
30.04.2010 um 12:13 Uhr
oder betrifft es die Kollegen nicht, weil das ist das Gesetz erst zu einen späteren Zeitpunkt beschlossen wurde?!
Wie kommst Du darauf? Die Arbeitszeitregelung im ArbZG ist schon historisch......
30.04.2010 um 12:31 Uhr
Hallo,
wie ich darauf komme, das hat mir mein Personalchef erzählt.
Ich habe es ihm aber nicht geglaubt und deshalb wollte ich mir hier einen Rat holen.
Ich denke er hat Bedenken, dass ich ein Fass aufmache und er den Kollegen unangenehme Nachrichten überbringen muss.
Danke für deine Antwort.
01.05.2010 um 00:43 Uhr
Es findet Anwendung auf ALLE Arbeitszeitebn aus nicht selbstständiger Arbeit.
das ist ja mal wieder so was von falsch! Für leitende Angestellte gilt es nämlich auch nicht.... gefährliches Halbwissen
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