Guten Abend zusammen,

wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abgeschlossen (von März2021-Februar2022). Diese besagt: keine Mehrarbeit und keine Minusstunden.
Wir haben aber einen Auftrag, derer erfordert Mehrarbeit. Kann der Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen, weil dies in unserer BV Arbeitszeit geregelt ist. Oder gilt hier die jetzige BV Kurzarbeit?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke