Erstellt am 20.05.2021 um 22:22 Uhr von celestro
Also ich kann nicht helfen. Weil ich die Grundkonstellation überhaupt nicht verstehe. Seit Ihr jetzt in Kurzarbeit, oder nicht? Für die Zeit der Kurzarbeit sollten die Regeln der BV zur Kurzarbeit gelten. Aber mit einem Auftrag, der so groß ist, das sogar Mehrarbeit gemacht werden soll, kann man ja keine Kurzarbeit haben.
Erstellt am 21.05.2021 um 08:13 Uhr von UdoWoe
Wenn Arbeit vorhanden ist, dann muss auch gearbeitet und die Kurzarbeit unterbrochen werden. BV hin oder her. Wenn ihr weiter in Kurzarbeit bleibt, trotz vorhandener Arbeit, dann ist das Betrug an den Sozialkassen.
Würdet ihr den Auftrag innnerhalb der normalen Arbeitszeit schaffen oder müsstet ihr zusätzlich Überstunden machen?
Erstellt am 21.05.2021 um 08:46 Uhr von nicht brauchen
Grundsätzlich ist sich an die Betriebsvereinbarung Kurzarbeit zu halten, da diese ja explizit für die Zeit der Kurzarbeit gemacht wurde. Allerdings ist so eine BV nicht in Stein gemeißelt und wenn Ihr Eure Arbeitsplätze erhalten wollt, so würde ich als BR schnell eine Zusatzvereinbarung abschließen.