Wiedereingliederung für Zusatzbehandlung unterbrechen
Meine Kollegin ist seit 8 Wochen krank, bekommt bereits Krankengeld. Sie möchte in ca. 2 Wochen eine Wiedereingliederung machen. Jetzt bekommt sie aber in 6 Wochen einen Therapieplatz in einer Tagesklinik, kann sie dafür die Wiedereingliederung unterbrechen länger als 7 Tage ohne dass die Wiedereingliederung als abgebrochen gilt? Und danach wieder weitermachen?
Community-Antworten (5)
17.05.2021 um 15:31 Uhr
das sollte sie mir ihrer Krankenkasse und ihrem Arzt besprechen was das BESTE für sie ist
17.05.2021 um 15:58 Uhr
Ich sehe das genau wie rtjum. Ob das Sinn macht oder nicht, kann letztendlich nur der behandelnde Arzt entscheiden. Bei so einer Wiedereingliederung geht es ja im wesentlichen (vereinfacht ausgedrückt) darum sich wieder ans Arbeiten zu "gewöhnen" und Schritt für Schritt wieder zu seiner vollen Leistungsfähigkeit zurückzufinden. Wenn man dies dann nach 4 Wochen für einen Zeitraum X wieder unterbricht, kann es durchaus sein, dass man damit den bereits erzielten Erfolg wieder zunichte macht und praktisch wieder von vorne anfangen kann. Dies kann aber nur der behandelnde Arzt beurteilen und muss entscheiden, ob das sinnvoll ist, oder ob es erfolgsversprechender ist die Wiedereingliederung erst nach Abschluss der Therapie zu beginnen.
18.05.2021 um 00:12 Uhr
Der AG hat ja auch noch ein Wort mitzureden...
18.05.2021 um 15:07 Uhr
Der AG kann einer Wiedereingliederung wiedersprechen, muss den Wiederspruch aber gut begründen. In der Wiedereingliederung ist der AN noch im Krankenstand, hier entscheidet der behandelnde Arzt was Notwendig ist.
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