Kündigung nach 2.BEM Gespräch
Ich arbeite seit fast 3 Jahren als Busfahrerin und bin schwerbehindert ohne Einschränkungen. Ich hatte letztes Jahr ein BEM Gespräch nach 44 Tagen Krankheit und nach dem Gespräch werde ich wohl auch wohl die 42 Tage erweichen oder ca 50 Tage. Das lag daran das ich 3 Wochen eine Viruserkrankung hatte und vor kurzen 10 Tage wegen einer schweren Erkältung flach lag. Es kommt dazu, dass bei uns in Betrieb zur Zeit wenig Pausenräume wegen Corona sind und man draussen viel ist. Nun ist meine Sorge, dass mir mein AG kündigen will, da uxb ja das 2. BEM wohl geben wird. Muss ich mir ernsthafte Gedanken machen? Sonst habe ich mir noch nie was zu Schulden kommen lassen in fast 3 Jahren?
Community-Antworten (4)
16.05.2021 um 10:29 Uhr
Es kommt auf die Zukunftsprognose an. Wirst du also auch in Zukunft die hohen Ausfallzeiten haben? Das muss der AG darlegen können. Es kommt also sehr viel darauf an, welche Informationen du selbst dem AG lieferst. Am besten sollte die Botschaft sein: Es geht bergauf; es wird von Tag zu Tag besser ....
17.05.2021 um 08:48 Uhr
BEM Gespräche sollen dazu beitragen deine Arbeitskraft wieder herzustellen und zu erhalten. Deshalb kann es in deinem Fall sinnvoll sein z. B. die Situation wegen der Corona Maßnahme an zusprechen. Sorgen um deinen Arbeitsplatz, denke ich, brauchst du dir nicht machen.
17.05.2021 um 13:26 Uhr
Zitat von BRHamburg "BEM Gespräche sollen dazu beitragen deine Arbeitskraft wieder herzustellen und zu erhalten. Deshalb kann es in deinem Fall sinnvoll sein z. B. die Situation wegen der Corona Maßnahme an zusprechen. Sorgen um deinen Arbeitsplatz, denke ich, brauchst du dir nicht machen."
Da kann ich nur zustimmen! Bei einem richtig durchgeführten BEM verfolgen AG und AN ein gemeinsames Ziel, Deine Arbeitskraft wieder herstellen und erhalten, um langfristig Dir Deinen Arbeitsplatz und dem AG Deine Arbeitskraft zu sichern.
Im BEM-Gespräch geht es vornehmlich darum, was Deine Fehlzeiten verursacht und was man dagegen tun kann, daher halte ich es nicht nur für sinnvoll zu erwähnen, dass ständiges draußen sein bei Wind und Wetter (aufgrund fehlender Pausenräume) zu Erkältungen führen kann. Ich bin der Meinung es ist ein absolutes MUSS das zu thematisieren! Denn das liegt zu 100% in der Verantwortung des AG und ich habe bisher in keiner Coronaverordnung gelesen, dass sie die Arbeitsstättenverordnung außer Kraft setzt, welche nunmal ausreichend Pausenräume vorschreibt. So haben wir z.B. einen Ausbildungsraum und einen Konferenzraum zu Pausenräumen umfunktioniert, die benachbarte Klinik hat ein großes, beheiztes Zelt im Innenhof stehen und die Spedition auf der anderen Strassenseite hat 3 (als Pausenräume ausgestattete) Container auf dem Parkplatz stehen.
19.05.2021 um 11:34 Uhr
Du solltest auf jeden Fall die SBV und/oder ein Mitglied des BR zu dem Gespräch hinzuziehen.
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