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Nach Einsicht in die Bruttolohnlisten passt der Lohn nicht...

IB
Ich bin...
Mai 2021 bearbeitet

Hallo an alle,

Wir hatten als BR einsicht in die Bruttolohn-und Gehaltslisten genommen und festgestellt, dass bei einem MA der Lohn deutlich niedriger ist als die Tätigkeit im TV vorgibt.

Wie sollen wir nun als BR weiter vorgehen?

Ich habe im Internet nichts dazu gefunden.

Viele Grüße

33504

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

15.05.2021 um 11:16 Uhr

Ihr fordert den AG auf, zu korrigieren oder zu erklären, warum es so ist. Viel mehr könnt ihr nicht tun. Da muss dann der Betroffene individualrechtlich selbst ran.

IB
Ich bin...

16.05.2021 um 08:42 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Das dachte ich mir auch, wollte mich nur versichern.

Die GL erzählt uns sowieso eine Geschichte...

Der AN ist eh bereits beim Anwalt. Über Gewerkschaft beim DGB. Das zieht sich schon seit Monaten, er wird jetzt wohl zu einem anderen Anwalt gehen. Über private RS-Versicherung.

Aber wenn ich als BR nicht mehr unternehmen kann, wozu dann die Einsichtnahme? Die ist doch zur Überwachung, dass die Löhne nicht unter Tarif sind und bei Unregelmäßigkeiten darf ich nichts weiter machen als die GL darauf anzusprechen?

Vielen Dank nochmal

Viele Grüße

K
kratzbürste

16.05.2021 um 10:35 Uhr

Die Einsicht dient der Erfüllung der Aufgaben aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG ("...darüber zu wachen, dass .... Tarife .... angewendet werden") und bei Abweichungen "Massnahmen die der Belegschaft dienen beim AG zu beantragen". Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) kannst du natürlich auch der Gewerkschaft ganz allgemein mitteilen, dass die Tarife nicht eingehalten werden.

IB
Ich bin...

16.05.2021 um 12:18 Uhr

OK verstanden. Vielen Dank für die Erklärung. Die Gewerkschaft weiß Bescheid und nun werden wir im BR beraten, wie wir weiter vorgehen, ob die GL angesprochen wird oder nicht. Der AN reagiert ja bereits.

Ich werde für ein ansprechen plädieren, dass der AG sieht, die tun was...

Vielen Dank, hast mir sehr geholfen.

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