wieviele Samstage arbeiten als Teilzeitkraft
Ein Arbeitnehmerin in unserem Betrieb (Verkauf) arbeitet 15 Std /Woche in Teilzeit.
Sie soll die gleiche Anzahl an Samstagen arbeiten wie eine Vollzeitkraft. In Ihrem Vertrag steht: "die Lage der Arbeitszeit legt der Arbeitgebe fest".
Klar ist dass im Verkauf mit einer 5-Tage-Woche gerechnet wird. Ist es aber nicht mindestens unverhältnismäßig, bei diesen geringen Wochenstunden, die Arbeitnehmerin die gleiche Anzahl an Samstagen arbeiten zu lassen ?
Was ist zu der Handlung des Betreibes die rechtliche Grundlage (Manteltafrifvertrag ?) und WO genau können wir diese finden ?
Community-Antworten (5)
15.05.2021 um 11:21 Uhr
Wenn Du als BR fragst weisst du ja, dass die Lage der Arbeitszeit der Mitbestimmung unterliegt - dazu gehört auch, wer an welchen Tagen arbeitet. Das Mitbestimmungsrecht wird durch die Aussage im Arbeitsvertrag nicht aufgehoben. Und ihr könnt eure Zustimmung zur Arbeitszeiteinteilung verweigern, wenn sie aus eurer Sicht ungerecht ist.
17.05.2021 um 18:00 Uhr
Was Kratzbürste schreibt ist natürlich uneingeschränkt richtig. Ich persönlich hätte hier allerdings ein Problem das zu begründen. Ja, man ist daran gewöhnt dass der Samstag zum Wochenende gehört und (meistens) frei ist, dass ändert aber nichts daran, dass der Samstag formal und laut ArbZG ein Werktag wie jeder andere ist. D.h. abgesehen von den "gefühlten" Aspekten macht es keinen Unterschied, ob man Montags. Mittwochs oder Samstags arbeitet. Also rein formal sehe ich hier keine Unverhältnismäßigkeit, Werktag ist nunmal Werktag. Das soll aber nicht heißen, dass man es nicht probieren kann/soll! Natürlich kann man mit dem AG über eine "gerechte Verteilung der Wochendbelastung" diskutieren und mit dieser Argumentation auch die Zustimmung verweigern, aber ob das im Ernstfall vor Gericht Bestand hätte, wage ich zu bezweifeln.
18.05.2021 um 09:54 Uhr
Kamm die Kollegin auf den BR zu oder ist es das Unrechtsgefühl des Gremiums? Bei der Frage Sa frei geht es doch in erster Linie darum 2 Tage am Stück nicht arbeiten zu müssen. Dies dürfte bei 15 Std/Woche im Laufe der Woche regelmäßig passieren. Und wie schon erwähnt ist der Sa ein Werktag. Warum ist es wichtig das jeder Mitarbeiter gleich viele Sa frei hat beim Mo ist es aber egal?
08.05.2022 um 04:01 Uhr
"Nach der gesetzlichen Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz darf ein/e teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*in wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein/e vergleichbare/r Vollzeitbeschäftigte/r. Es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen die unterschiedliche Behandlung.
Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, dass das Benachteiligungsverbot von Teilzeitbeschäftigten sämtliche Arbeitsbedingungen umfasst, insbesondere auch die Möglichkeit der Freizeitgestaltung bzw. eine zusammenhängende Freizeit an Wochenenden."
09.05.2022 um 09:19 Uhr
@Zobian ".. Sie soll die gleiche Anzahl an Samstagen arbeiten wie eine Vollzeitkraft..." Wo ist da eine Benachteiligung der TZ-MA gegenüber der VZ-MA? Ich sehe in der Schilderung des TE keinen einzigen Punkt, warum die TZ-MA gegenüber den VZ-MA benachteilgt sind. Hier wird eher eine "Bevorzugung der TZ-MA" gefordert. Und "Nein" es ist nicht mindestens unverhältnismäßig, bei diesen geringen Wochenstunden, die Arbeitnehmerin die gleiche Anzahl an Samstagen arbeiten zu lassen?
- weil es anscheinend lt. AV so vereinbart war (ich kenne auch TZ-MA die ausschließlich Samstag arbeiten)
- weil die Wochenarbeitszeit für die Anzahl der Samstage keine Rolle spielt, sondern höchstens die Anzahl der Wochen in der gearbeitet wird.
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