Bin neu hier, hallo zusammen! Unser Gremium besteht seit 2 Monaten, ich begleite das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden.

Ich habe eine Frage zum Arbeitszeitgesetz, da steht in § 3 ... 1 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ich versteh das nicht so ganz. Wie ist der § zu verstehen. Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich von Montags bis Freitags täglich 7 Stunden arbeiten muss. Nehmen wir mal an ich arbeite in 6 Monaten (Zeitraum 2.1.08 - 30.6.08) 868 Arbeitsstunden + 132 Überstunden zusätzlich, also insgesammt 1000 Stunden. Ich komme bei meinen Berechnungen, wenn es richtig ist, dass die Samstage mitgezählt werden auf Durchschnittlich 6,71 Stunden & ohne die Samstage auf Durchschnittlich 8 Stunden!
Was ist nun richtig?? Werden die Samstage bei der Berechnung mitgezählt?

Danke im Voraus für Eure Hilfe,
mecki