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Berechnung durchschnittliche Arbeitsstunden innerhalb 6 Monate-Hilfe

M
Mecki
Jan 2018 bearbeitet

Bin neu hier, hallo zusammen! Unser Gremium besteht seit 2 Monaten, ich begleite das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden.

Ich habe eine Frage zum Arbeitszeitgesetz, da steht in § 3 ... 1 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ich versteh das nicht so ganz. Wie ist der § zu verstehen. Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich von Montags bis Freitags täglich 7 Stunden arbeiten muss. Nehmen wir mal an ich arbeite in 6 Monaten (Zeitraum 2.1.08 - 30.6.08) 868 Arbeitsstunden + 132 Überstunden zusätzlich, also insgesammt 1000 Stunden. Ich komme bei meinen Berechnungen, wenn es richtig ist, dass die Samstage mitgezählt werden auf Durchschnittlich 6,71 Stunden & ohne die Samstage auf Durchschnittlich 8 Stunden! Was ist nun richtig?? Werden die Samstage bei der Berechnung mitgezählt?

Danke im Voraus für Eure Hilfe, mecki

6.04304

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

01.04.2008 um 01:38 Uhr

mecki Für die Berechnung der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit ist von 6 Werktagen auszugehen.

N
nicoline

01.04.2008 um 20:45 Uhr

@mecki das ArbZG regelt, was gesetzlich erlaubt ist. In der Tat darf der AG den AN, unter Einhaltung bestimmter Umstände, sogar bis zu 10 Stunden WERKTÄGLICH (Mo - Sa) beschäftigen, zunächst mal unabhängig davon, was im AV oder TV steht.

Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich von Montags bis Freitags täglich 7 Stunden arbeiten muss.<

Wenn Du das WÖRTLICH im AV stehen hast, brauchst Du an keinem Tag der Woche auch nur eine Minute mehr zu arbeiten, als da steht, das müssen nur MA in deren AV von einer durchschnittlichen wöchentlichen AZ die Rede ist.

Steht im AV oder TV, dass Du zur Leistung von Mehrarbeit oder Überstunden verpflichtet bist?

M
Mecki

01.04.2008 um 22:05 Uhr

Hallo,

erstaml danke für Eure Zuschriften...

@nicoline, wir sind nicht tarifgebunden & in meinem AV steht nix von Überstunden.

Gruß, mecki

N
nicoline

01.04.2008 um 23:50 Uhr

@mecki na Glückwunsch, wenn dann noch die Formulierung in Deinem AV wörtlich so, wie von Dir geschildert, geschrieben steht ist es so, wie ich oben geschrieben habe. An 5 Tagen in der Woche 7 Std = 35 Std, mehr mußt Du in der Woche dann nicht arbeiten, unabhängig davon, was die Berechnung der werktäglichen Arbeitszeit ergibt. Das ArbZG gibt nur vor, was der AG maximal dürfte! Das kann er nicht zugrunde legen, wenn in Deinem Arbeitsvertrag die bewußte Formulierung verewigt ist. Ganz am Rande erwähnt sei noch, dass jede Überstunde durch den BR mitbestimmungspflichtig ist :-))

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