Erstellt am 26.04.2010 um 10:46 Uhr von erwin
Misterkinister
Wenn für die letzte Woche keine Kurzarbeit an gemeldet war, kann der Ag diese nun nicht ggf. sogar Personenbezogen rückwirkend einführen.
Hier sollte der BR dem AG mitteilen, dass es so nicht geht und sollte der AG dieses nicht ändern, würde der BR sich an die Agentir für Arbeit wenden mit dem Hinweis, hier zu prfen ob der AG sich hier rechtwidrig AFA-KUG Leistungen zueignen möchte. Also sich rechtwidrig aus der Lohnfortzahlung zu Lasen der KUG entlasten will. Letzlich müsste aber der betroffene AN klagen.
PS: Habt ihr keine BV zur Kurzarbeit? Was hat ihr da betreffend der MB geregelt. Eine gute BV hätte den Passus, dass jeder Einzelfall der KUG der MB bedarf.