Erstellt am 25.04.2010 um 20:35 Uhr von erwin
JA!
Mehrarbeit unterliegt immer der vollen Mitbestimmung. Sollte der AG dieses NEIN missachten, sofort Sondersitzung und Anwalt beauftragen gegen den AG ein Beschlussverfahren einzuleiten. Kann dann für den AG kostspielig werden.
Selbst AN bei welchen gem. ArbV eine gewissen Anzahl von Mehrarbeit mit dem Gehalt abgeolten haben, können diese nicht machen, wenn der BR NEIN sagt.
Also dem AG einfach mitteilen, wir planen schon eine Sondersitzung mit dem o.a. Ziel.
http://www.betriebsrat-aktuell.de/forum/messages/89.html
Mitbestimmung bei Überstunden – freiwillige Mehrarbeit einzelner Beschäftigter
http://www.chronosagentur.de/AZB/recht/pdf/1986-6-10%201%20ABR%2061-84.pdf.
PS: Man sollte als BR dem AG auch NIE Mehrarbeit pauschal genehmigen, also x Stunden im Monat sind erlaubt. Der Br sollte Mehrarbeit immer Fallbezogen und Einzelnfallbezogen mitbestimmen. Denn er sollte auch stets prüfen/ hinterfragen müssen diese sein? Wird das ArbG beachtet und eingehalten?
Könnte Mehrarbeit nicht durch Einstellungen verhindert werden? Also auf Einstellungen hinwirken, dieses auch wegen der Pflicht des BR darauf zu achten, dass AN nicht überfordert/ ausgelaugt werden.
Erstellt am 25.04.2010 um 20:37 Uhr von DerAlteHeini
NürnBR
es ist unerheblich ob die Überstunden freiwillig gemacht oder im Rahmen des Direktionsrechts vom AG angeordnet werden.
Der AG hat die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit beim BR zu beantragen. Stimmt der BR der vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nicht zu, dürfen diese Zeiten nicht geleistet werden,egal ob freiwillig oder angeordnet. Werden diese Zeiten doch geleistet, dürfte es für den AG sehr unangenehm werden, wenn der BR sich entschließt dies Fehlverhalten mit der Hilfe des ArbG zu ahnden.
Erstellt am 26.04.2010 um 09:25 Uhr von rkoch
@erwin
Vorsicht mit dem Anwalt! Das kann (!) für den BR teuer werden! Der BR ist verpflichtet (!) zunächst zu versuchen die strittige Frage mit dem AG zu klären. Tut er das nicht kann (!) der AG die Zahlung der Anwaltskosten verweigern (gab erst kürzlich ein entsprechendes BAG Urteil, bei dem es allerdings um ein pauschales Verlangen des BR ging).
Also erstmal verhandeln, und dann ggf. einstweilige Verfügung bzw. Verlangen nach §23 BetrVG. Für eine einstweilige Verfügung bzw. Antrag nach §23 BetrVG (s.a. Beschlußverfahren) braucht es keinen Anwalt! Der Antrag muss noch nicht einmal rechtssicher formuliert sein, es muss nur erkennbar sein WAS beantragt wird. Das ArbG ist im Beschlußverfahren selbst verpflichtet den Sachverhalt zu ermitteln.
Also:
Der Betriebsrat der Fa. Irgendeine beantragt beim ArbG Irgendwo, per einstweiliger Verfügung dem AG zu untersagen die nicht genehmigten Überstunden am Irgendwann der AN Irgendwelche anzuordnen oder entgegenzunehmen. Weiterhin wird beantragt, das dem AG aufgegeben wird die freiwillige Leistung der Mehrarbeit zu unterbinden.
Unterschrift Betriebsrat
Ab ans ArbG. Dann muss das ArbG handeln.
Erstellt am 26.04.2010 um 09:42 Uhr von Waschbär
@NürnBR,
Freiwillige-über-stunden, vieleicht solltet ihr die Kollegen mal aufklären WARUM ihr damit ein Problem habt.... bevor die euch für solche aktionen das Fellüber die Ohren ziehen.
Der AG ist ermächtigt Freiwillige Überstunden NICHT anzu erkennen.
Der BR muss den Dialog mit den Kollegen suchen, sonst Verstehten die eure Befüchtung etc.. nicht ! Und schwupps seit ihr die "Bödenspioelverdreber"
Erstellt am 26.04.2010 um 11:29 Uhr von Hannelore
Waschbär
>>> Der AG ist ermächtigt Freiwillige Überstunden NICHT anzu erkennen.
Das ist hier ja nicht das Problem, denn der AG will dieses ja.
Aber ja, der BR soll den AN erklären was MB ist und auch warum und auch wesshalb hier auch BR einmal NEIN sagen, NEIN sagen sollten bei Mehrarbeit.
Also, Schutz/ Schaffung von Arbeitsplätze und Schutz vor Überforderung der AN, und auch die Grenzen des ArbZG.
Der AG der heute die freiwillige Erbringung von Mehrarbeit lobt, hat morgen keine Probleme diese AN betriebsbedingt oder weil sie weil sie ausgelugt sind (auch wegen der steten Überforderung auch durch Mehrarbeit) aus Gesundheitsgründen zu kündigen.
Erstellt am 26.04.2010 um 11:42 Uhr von waschbär
@Hannelore,
UND GENAU das soll der BR den Leuten auch sagen ! Damit sie Verstehen, das es NUR zum nachteil ist !!!!!
Einfach Verbieten oder ablehnen,bring gar nichts ausser die Belegschaft gegen den BR .
Wo liesst du das der AG Pauschal alle Überstunden als solche auch immer Bewilligt??? Und so Verbucht???