W.A.F. LogoSeminare

digitale Unterschrift unter Protokolle

O
Ocrim
Mai 2021 bearbeitet

Hallo in die Runde.

Ein Großteil unseres BR befindet sich aktuell im Homeoffice und da kommt es immer wieder vor, dass Protokolle ewig dauern, da sie handschriftlich unterschrieben werden.

In der Produktion unterzeichnen wir - ebenso wichtige Dokumente - seit einigen Jahren per pdf und Certificate.

Mein Vorsitzender und die Schriftführerin sagen, dass BR Protokolle nicht digital signiert werden dürfen. Dann hätten sie keine Wirksamkeit. Was da draußen in der Welt für wichtige Dokumente gilt, gilt nicht im BR.

Ist das so??? In der heutigen Zeit??

hat vielleicht jemand einen LINK zum nachlesen und vorlegen für meinen Vorsitzenden?

2.53007

Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

12.05.2021 um 10:45 Uhr

hier mal ein link zur Sitzungsniederschrift https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/sitzungsniederschrift

interessant sind die Folgen einer fehlenden ) Unterschrift

"Zwar ist die Anfertigung der Niederschrift gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Unterlassung stellt eine Pflichtwidrigkeit dar. Für die Rechtsgültigkeit der Betriebsratsbeschlüsse ist dies unerheblich (BAG v. 8.2.1977 – 1 ABR 82/74). Dies gilt entsprechend, wenn lediglich die erforderlichen Unterschriften oder die Anwesenheitsliste fehlen. Ist die Niederschrift unterblieben und wird die Rechtmäßigkeit eines Betriebsratsbeschlusses bestritten, so ist der Beweis für das rechtsgültige Zustandekommen des bestrittenen Beschlusses durch Zeugen oder durch andere Unterlagen zu führen."

I
Icke

12.05.2021 um 12:29 Uhr

Das sollte euch für die Anwesenheitsliste doch schon mal helfen

https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus/betriebsratsbeschluss-videokonferenz Schriftliche Bestätigung der Teilnahme Bei einer Video- oder Telefonkonferenz gibt es keine handschriftlich unterzeichnete Anwesenheitsliste. Daher solle die Teilnahme gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden in Textform bestätigt werden. Es empfiehlt sich insoweit das Verfassen einer kurzen E-Mail, da diese dem Sitzungsprotokoll nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unproblematisch beigefügt werden können. In Betracht kommt theoretisch aber auch die Verwendung von Messenger-Diensten, die eine lokale Speicherung der eingegangenen Nachrichten auf dem Empfangsgerät vorsehen.

K
kratzbürste

12.05.2021 um 13:18 Uhr

Das BetrVG ist eben aus dem Jahr 1972. Da gab es noch keine digitalen Unterschriften und das BAG hat noch mit Blaupapier gearbeitet, als in den Betrieben schon Kopierer standen.

Das ändert sich jetzt langsam. Und notfalls würde ich das Protokoll kurz vor dem betreten des Gerichtssaals noch einmal zusätzlich handschriftlich unterzeichnen.

U
UliPK

13.05.2021 um 11:09 Uhr

"Mein Vorsitzender und die Schriftführerin sagen, dass BR Protokolle nicht digital signiert werden dürfen."

Im Grunde dürfen heute fast alle Dokumente digital signiert werden, gibt da nur sehr wenige ausnahmen und dazu zählt das BR Protokoll nun mal nicht.

Dazu sollte man aber auch wissen, was eine digitale Signatur überhaupt ist und welche Formen es davon gibt. Das ist in der eIDAS-Verordnung geregelt. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910

"hat vielleicht jemand einen LINK zum nachlesen und vorlegen für meinen Vorsitzenden?"

Um nicht die ganze Verordnung lesen zu müssen mal eine kleine Beschreibung dazu als PDF Datei. https://www.allenovery.com/germany/-/media/allenovery/2_documents/advanced_delivery_and_solutions/technology/legal_technology/e-signing-nach-deutschem-recht.pdf

Edit: Wenn man aber zu COVID-Zeiten das ganze macht, hat man das:

"§ 129: Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. Gleiches gilt für die von den in Satz 1 genannten Gremien gebildeten Ausschüsse.

(2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.

(3) Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig." Nachlesen kann man das in Icke seinem Link

A
AlterMann

13.05.2021 um 22:12 Uhr

Hallo Ocrim, so ganz verstehe ich das Problem nicht: "und da kommt es immer wieder vor, dass Protokolle ewig dauern, da sie handschriftlich unterschrieben werden." Es müssen doch nur zwei Personen unterschreiben: Der Sitzungsleitende (BRV oder Stellv.) und ein weiteres Mitglied. Wieso dauert das ewig? Bei uns stehen die Protokolle unmittelbar nach der Sitzung im (digitalen) BR-Ordner, alle BRM haben darauf Zugriff. Wen kümmert es, wann die Originalversion unterschrieben und abgeheftet ist?

R
rtjum

14.05.2021 um 10:51 Uhr

"Bei uns stehen die Protokolle unmittelbar nach der Sitzung im (digitalen) BR-Ordner, alle BRM haben darauf Zugriff. Wen kümmert es, wann die Originalversion unterschrieben und abgeheftet ist?" Genau so bei uns auch, aber es gibt sicherlich noch viele Gremien die noch keine digitale Ablage nutzen.

O
Ocrim

14.05.2021 um 12:21 Uhr

Vielen DANK für eure Antworten. Wenn ich es so richtig sehe, ist die digitale Unterschrift unter Protokollen eher eine Grauzone.

Was ich mitnehme, ist der Hinweis, dass Protokolle auch durchaus ohne Unterschrift - erstmal - digital eingestellt werden können, um dem Gremium zur Verfügung zu stehen.

Das gibt es bei uns nicht. Denn nur mit Unterschrift ist das Protokoll final und nur dann soll es zur Verfügung / zur Einsicht stehen. (Aussage Vorsitzender)

Bei uns kann ein Protokoll locker 1 Monat dauern, bis beide Unterschriften drunter sind. Ich finde das ein Unding und daher meine Frage der digitalen Unterschrift, um den Prozess zu beschleunigen. Manchmal ist ein Protokoll der letzten Sitzung zur neuen Sitzung noch nicht final.

Ihre Antwort