Erreichbarkeit während KUG
Hallo zusammen, mein Chef hat mich heute Morgen um 7Uhr versucht anzurufen. Mein Handy Akku war leer. Somit konnte ich erst kurz vor 10Uhr zurückrufen. Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Hatte kein Bereitschaftsdienst.
Community-Antworten (7)
07.05.2021 um 15:04 Uhr
Nein, du musst nicht mit Konsequenzen rechnen. Zumindest keinen begründeten. Wurden während des Rückrufs denn welche angedroht?
Du hattest keine Bereitschaft. Ein Rückruf drei Stunden später ist völlig im Rahmen.
07.05.2021 um 15:59 Uhr
Die Frage ist doch auch, warum hat er dich angerufen? Sollst du sofort zu Arbeit kommen? Wollte dein Chef dich informieren, dass du am nächsten Tag arbeiten sollst? Oder wollte er nur eine Auskunft die er benötigte? Im Normalfall sollte es schon eine Vorlaufzeit geben wenn der Chef dich aus der Kurzarbeit zurückholen will. Nach meinem Wissenstand redet man hier von 24-48h. Es ist ja kein Urlaub. Hat er dir etwas angedroht?
07.05.2021 um 16:59 Uhr
Mein Chef hat mich angerufen weil er wollte das ich sofort zur Arbeit komme. Aber mein Handy war leider aus von 7Uhr bis 10Uhr.
07.05.2021 um 17:12 Uhr
Eigentlich sollten die Chefs schon 1-2 Tage vorher wissen was an Arbeit ansteht und auch Ihre MA so informieren, das diese auch planen können. Ich gehe mal davon aus, dass nichts passieren wird. So kurzfristig dich zur Arbeit zu rufen, dass geht in meinen Augen nicht. Außer du machst es freiwillig. Solltest du jedoch Ärger bekommen, dann würde ich mich sofort an den BR wenden. Habt ihr eine BV-Kurzarbeit? Dann diese mal durchlesen ob dort etwas über die Rückkehrzeit zum Arbeitsplatz steht. Habt ihr keine, dann Arbeitsvertrag durchlesen. Bzw. dann müsste euer Chef mit jedem einzelnen eine Vereinbarung getroffen haben.
08.05.2021 um 10:24 Uhr
Niemand kann von dir verlangen, dass du überhaupt ein Handy hast. Und schon gar nicht, dass du es für dienstliche Zwecke nutzt.
10.05.2021 um 12:54 Uhr
"Niemand kann von dir verlangen, dass du überhaupt ein Handy hast. Und schon gar nicht, dass du es für dienstliche Zwecke nutzt." es sei denn es ist ein Diensthandy und es gibt eine entsprechende Vereinbarung von wann bis wann man darauf erreichbar zu sein hat, dann könnte 7Uhr Handy aus evtl. auch "strafbar" sein. Claudia habt ihr einen BR? wenn ja was steht in der BV dazu, wenn nein wie besagt dein Vertrag mit dem AG über Erreichbarkeit in der Kurzarbeit?
13.05.2021 um 22:27 Uhr
rtjum: Auch wenn das ein Diensthandy war: Außerhalb der Bereitschaftszeit ist der AN nicht verpflichtet, das Handy überhaupt an zu haben. In meiner Freizeit habe ich Freizeit. So weit kommt's noch, dass mir mein Chef die auch noch kaputt machen darf. Und wenn ich ans Telefon gehe: Mein Chef jedenfalls weiß, dass er auch in dringenden Fällen höchstens freundlich bitten darf.
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