Gehaltsinfo bei Anhörung zu Einstellungen ohne das Vorhandensein von Eingruppierungen?
In unserem Unternehmen gibt es keine Eingruppierungen/Gehaltsstufen - bei den Anhörungen zu Einstellungen verfügen wir deshalb über keinerlei Informationen zum Gehaltsniveau der geplanten neuen Mitarbeiter. Auch wenn das Gehalt kein Grund für eine Ablehnung seitens BR sein darf, erscheint uns dieser Punkt wichtig im Hinblick darauf, dass wir darauf achten sollten, dass die "alteingesessenen" Mitarbeiter nicht ungleich behandelt werden. Die Auskunft unserer Personalabteilung hierzu ist, dass die Angabe des Gehaltes aus Datenschutzgründen nicht zulässig sei. Andererseit ist der BR berechtigt zur Einsichtnahme in die Gehaltslisten. Gibt es hierfür (wenn keine Eingruppierung existiert) eine gesonderte Regelung?
Community-Antworten (1)
16.09.2006 um 13:53 Uhr
Seid ihr einem Tarifvertrag angeschlossen?
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