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BR lehnt Samstagsarbeit ab - Was nun?

S
sonni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser Arbeitgeber hat entschieden, dass unsere Abteilungsleiter an sechs verschiedenen Seminarmodulen teilnehmen sollen. 4 der sechs Seminare beinhalten einen Samstag. Diese Samstagsarbeit soll nicht durch Gleitzeitguthaben oder Entgelt abgegolten werden. Es wird erwartet, das die Abteilungsleiter freiwillig teilnehmen. Was passiert, wenn wir als BR der Samstagsarbeit nicht zustimmen? Dürfen die Seminare dann trotzdem stattfinden oder haben wir eine Chance, ein Gleitzeitguthaben oder Entgelt herauszuschlagen? Danke für Eure Mühe! Liebe Grüße

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Community-Antworten (3)

S
sueton

20.04.2010 um 09:14 Uhr

Moin Sonni! Abteilungsleiter;gelten sie als leitende Angestellte,dann seid Ihr eh nicht zuständig.Sind es "normale" AN,habt Ihr Mitspracherecht.Erwarten kann der AG viel,eine von ihm angeordnete Maßnahme ist Arbeitszeit und damit entgeltpflichtig (Geld oder Freizeit).Gehört der Sonnabend nicht zu Eurer Regelarbeitszeit,sind es sogar Überstunden.Wenn Ihr "nein" sagt,nützt auch Freiwilligkeit nichts.Für ein "ja" von Euch lässt sich natürlich mit dem AG verhandeln.Viel Erfolg!

N
nicoline

20.04.2010 um 09:16 Uhr

Sonni, Was passiert, wenn wir als BR der Samstagsarbeit nicht zustimmen? dann darf die Samstagsarbeit nicht stattfinden und der AG müßte sich beim ArbG die Zustimmung holen! Ihr könntet dem AG aber signalisieren, dass Ihr zu Gesprächen bereit seid, wenn...............

R
ridgeback

20.04.2010 um 10:07 Uhr

Sonni, eine BV könnte in solchen Fällen hilfreich sein und für zukünftige Schulungen die Kriterien festlegen. § 96 ff

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