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Pausen-Regelung, Selbstbestimmung?

S
Sunflowers
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Kollegen/Kolleginnen feste Arbeitszeiten haben, besteht dann die Möglichkeit, dass diese Kollegen/Kolleginnen entscheiden können, wann sie Pause machen möchten? Oder kann das der Arbeitgeber festlegen? Wo steht da etwas zu, außer im Arbeitszeitgesetz?

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Community-Antworten (4)

M
Mainpower

19.04.2010 um 09:10 Uhr

Hallo, wenn nicht im Arbeitszeitgesetz, wo soll es denn sonst stehen?

N
neskia

19.04.2010 um 09:58 Uhr

Gewerbeordnung:

§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und ZEIT der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind......

R
ridgeback

19.04.2010 um 10:02 Uhr

SunFlowers, zusätzlich hat gem § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG der BRat mitzubestimmen bei der Einführung und Festlegung von Lage und Dauer der unbezahlten Ruhepausen.

H
Hannelore

19.04.2010 um 10:25 Uhr

@mainpower

wenn nicht im Arbeitszeitgesetz, wo soll es denn sonst stehen?

Wie neskia und ridgeback hingewiesen haben in der: Gewerbeordnung, BV und BetrVG und ggf. noch in weiteren zu beachtenden Verordnungen und Regelungen, ggf. aus anderen Gründen/ Sicherheits-/ Gesundheitsgründen.

Das ArbZG besagt "nur" wann eine wieviel insgesamt an einem Arbeitstag an Pausen erfolgen müssen.

@SunFlowers Wie Du hier erkennst, legt es der AG unter Beachtung der MB und der geltenden Gesetze usw. fest. Sollten AG und BR sich hier nicht verständigen können ggf. auch die EInigungsstelle oder das ArbG

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