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Naturkatastrophe Flughafen - Mit welchem Recht kann BR oder MA die verloren gegangen Stunden anfordern?

U
unerfahren
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen

da am allem Flughäfen der Flugbetrieb eingestellt wurde durch die Naturkatastrophe habe ich paar fragen die offen sind . Wie können wir mit der momentanen Situation umgehen. Das Kolleginnen und Kollegen die im Dienst eingeplant sind und antreten , da der AG die nicht beschäftigen kann und viele abbestellt sogar nach Hause schickt . und diese nicht beschäftigen kann . Mit welcher Recht kann BR oder MA die verloren gegangen Stunden anfordern , (auf sein Rech berufen) Notiz: Jeder MA hat einen fest geschrieben Genehmigten Dienstplan Es sieht momentan danach aus das die Flughäfen für unbestimmte zeit geschlossen sind.

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Community-Antworten (5)

E
Erwin

18.04.2010 um 14:36 Uhr

BGB § 615 Annahmeverzug.

Hier hat der AG das Risiko

Informationen zum Thema Annahmeverzug des Arbeitgebers http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

Der AN muss nur seine Arbeutskraft anbieten, bedeutet er geht in die Firma und sagt "ich bin hier und will arbeiten"

U
unerfahren

18.04.2010 um 14:58 Uhr

und wie sieht das aus wenn der AG schon im vornerein die kollegen anruft und denen schon direkt sagt du brauchst nicht kommen? oder in der einsatzleitung und sagt denen die sollen nach hause gehen!

und wenn wird es ausgelegt als ob es "Freiwillig" ist....

E
Erwin

18.04.2010 um 16:41 Uhr

Die Koll. sollen dann erklären ich will arbeiten gem. meines Arbeitsvertrages und verweise auf den § 615 BGB.

Ggf. dem AG auch ein Fax oder Mail mit entsprechendem Text senden und den BR in Kopie aufnehmen.

So haben sie ihren Arbeitswillen dokumentiert.

Anders nur, wenn AN, lt ArbV als Abrufkräfte beschäftigt werden.

E
Erwin

18.04.2010 um 17:02 Uhr

Der AG kann und sollte hier wegen der besonderen Situation mit dem BR eine Arbeitszeitverschiebung unter Beachtung des geltenden TV und der ArbV vereinbaren. Denn es wird ja wohl sofern wieder geflogen werden darf vorübergehend das Nachtflugverbot aufgehoben werden und dann werden Sonderschichten anfallen. Hier kann und sollte man dann ja mit dem AG beosondere Zuschläge aushandeln.

S
StuWa

18.04.2010 um 23:39 Uhr

Ich habe mir erlaubt, das mal alles in einem Artikel bei Conlegi.de zu erklären:

"Naturkatastrophe und Arbeitsplatz - alles Asche?"

http://conlegi.de/?p=1942

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