Umkleidezeit am Flughafen
Guten Morgen zusammen,
in unserem Unternehmen am Flughafen müssen wir Sicherheitskleidung tragen. Dies ist eine Vorgabe des Arbeitsgebers und des Flughafens, um auf dem Vorfeld an den Flugzeugen tätig sein zu können.
In unserem Fall beginnt die Arbeitszeit an der Zeiterfassung mit Sicherheitskleidung. Meine Frage hier:
Ist die Zeit in dem ich mich umziehe und auch wasche vor Beginn der regulären Arbeitszeit, nicht auch zu vergüten?
Schließlich müssen wir diese Kleidung tragen und ohne diese Kleidung dürfen wir nicht tätig sein am Flughafen. Es ist doch in diesem Fall meine Freizeit die hier verschenkt wird.
Da wir uns auch waschen müssen nach Dienstende, verschenke ich zum Teil viel private Zeit in unserem Unternehmen
Community-Antworten (2)
15.04.2010 um 18:55 Uhr
Dreamliner, ob die Zeit des Umkleidens zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt, richtet sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. IdR sind Waschen und Umkleiden keine Hauptleistungspflichten, für die der AG ohne besondere Vereinbarung eine Vergütung schuldet. Das gilt auch für das An- und Ablegen vorgeschriebener Sicherheitskleidung. Es kann sich dann zwar um Dienstleistungen iSv § 612 Abs 1 BGB handeln. Solche Dienste sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten. Desweiteren kann es auch im TV oder einer BV geregelt sein.
16.04.2010 um 12:21 Uhr
@Dreamliner: Was sagt euer BR dazu? Schließlich hat er in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht!
@ridgeback: Das IKEA-Urteil zum Thema kennst Du? Leitsatz: "Es wird festgestellt, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, soweit die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer anweist, außerhalb ihrer durch Arbeitseinsatzplanung festgelegten Arbeitszeit die von ihr gestellte Firmenkleidung an- und auszuziehen." (BAG vom 10.11.09, Az.: 1 ABR 54/08)
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