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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schließanlage

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Wegen dem thread unten bin ich drauf gekommen: der AG muss aufgrund von Vorgaben der Luftsicherheit (Flughafen) Schließanlage anders organisieren. Es gibt nun Bereiche des Betriebs, da kommt man nur mit einem besonderen Ausweis hinein. Diese Ausweise muss der AG kostenpflichtig beim Flughafen beantragen. Die Ausweise gibt es auch mit verschiedenen Berechtigungen. Z.B. mit Einfahrerlaubnis, oder mit Erlaubnis, eine bestimmte Anzahl Besucher im Sicherheitsbeteivh zu begleiten... Ist es es eine Frage des $ 87 BetrVG, , welche MA eine Zutrittsberechtigung mit welchen B zusätzlichen Berechtigungen erhalten bzw. wer gar keinen Ausweis erhalt? Oder kann der AG das alleine entschriden?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

02.03.2016 um 10:10 Uhr

Es ist mitbestimmungspflichtig im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG. Die Bestimmung Zugangssicherungen vorzunehmen, zwingt den AG möglicher Weise derartige Karten anzuschaffen. Es bleibt aber der betriebliche Regelungsspielraum, wer zu welcher Gruppe gehört und wie mit den Daten, die derartige Anlagen liefern umgegangen wird. Dazu braucht der AG die Zustimmung des BR (üblicher Weise BV).

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ganther

02.03.2016 um 10:55 Uhr

zu § 87 I Nr. 1 BetrVG gehört für mich die Frage, ob ich überhaupt den Ausweis benutzen muss. Wie mit den Daten umgegangen wird und wie hier die Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgt unterliegt § 87 I Nr. 6 BetrVG.

Zumindest nicht als spruchfähig sehe ich den Punkt welche Berechtigung der AG welchem MA gibt

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Pjöööng

02.03.2016 um 11:39 Uhr

Der Arbeitgeber kann die Mitbestimmung nicht damit verweigern, dass mitbestimmungspflichtige Systeme nicht durch ihn betrieben werden.

Siehe hierzu z.B. BAG, Beschluss vom 27. 1. 2004 – 1 ABR 7/03

In der Theorie wird hier also der Flughafen bevor er neue Sicherheitssysteme installiert mit den Aufrtagnehmern verhandeln müssen, ob und wie er diese einsetzen kann, damit diese wiederum mit ihren Betriebsräten verhandeln können.

In der Realität wird es allerdings so aussehen, dass der Flughafen die Systeme vorgibt und der Fortbestand des Vertrages davon abhängig gemacht wird, dass diese auch so benutzt werden.

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paula

02.03.2016 um 12:04 Uhr

und die von Dir richtig geschilderte Realität ist genau das Problem. es geht dann am Ende leider immer auch um Arbeitsplätze

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