Wegen dem thread unten bin ich drauf gekommen: der AG muss aufgrund von Vorgaben der Luftsicherheit (Flughafen) Schließanlage anders organisieren. Es gibt nun Bereiche des Betriebs, da kommt man nur mit einem besonderen Ausweis hinein. Diese Ausweise muss der AG kostenpflichtig beim Flughafen beantragen. Die Ausweise gibt es auch mit verschiedenen Berechtigungen. Z.B. mit Einfahrerlaubnis, oder mit Erlaubnis, eine bestimmte Anzahl Besucher im Sicherheitsbeteivh zu begleiten... Ist es es eine Frage des $ 87 BetrVG, , welche MA eine Zutrittsberechtigung mit welchen B zusätzlichen Berechtigungen erhalten bzw. wer gar keinen Ausweis erhalt? Oder kann der AG das alleine entschriden?