Verspätete Rückkehr aus Thailand durch die Besetzung der Flughäfen - Wie kann das lohnfortzahlungstechnisch geregelt werden?
Durch die Besetzung der Flughäfen in Thailand durch Anhänger der Opposition war es einem Kollegen nicht möglich rechtzeitig aus dem Urlaub zurückzukommen. Er konnte erst Tage später fliegen und dementspechend seine Arbeit wieder aufnehmen. Der Kollege hat einen festangestellten Arbeitsvertrag. Wie kann das lohnfortzahlungstechnisch geregelt werden? § 616 BGB?
Community-Antworten (6)
17.12.2008 um 14:10 Uhr
hat dein kollege einen arbeitsvertrag oder einen dienstleistungsvertrag ?
17.12.2008 um 14:20 Uhr
Der Kollege hat einen unbefristeten festangestellten Arbeitsvertrag.
17.12.2008 um 14:54 Uhr
Das Wegerisiko trägt der AN, daher kann er für diese Tage keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen.
17.12.2008 um 15:45 Uhr
das ist kein Fall des § 616 BGB. Wie peanuts schon sagt: Wegerisiko ist Sache des AN. Es wäre ja wohl auch unbillig dieses Risiko auf demn AG abzuwälzen
17.12.2008 um 15:56 Uhr
deinem kollegen war es durch "höhere gewalt" nicht möglich, die geschuldete arbeitsleistung (§616BGB spricht von dienstleistung) zu erbringen, dadurch ist der arbeitgeber auch nicht verpflichtet, den geschuldeten lohn zu entrichten deinem kollegen ist dadurch ein schaden (geldwert) entstanden, auch den muß der arbeitgeber nicht ersetzen. kann mich da meinen " Vorschreibern" nur anschließen.....
er könnte lediglich die thailändische opposition verklagen, die erfolgsaussichten lasse ich mal dahingestellt (kleiner scherz)
17.12.2008 um 16:56 Uhr
@Ronang oder, wenn noch vorhanden und der AG damit einverstanden, "rückwirkend" zusätzliche Urlaubstage nehmen, damit kein Lohn verloren geht.
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