Wiedereingliederung Erfahrungen
Hallo Ich bin neu hier. Ich werde bald wahrscheinlich nach einer Krankheit von 3 Monaten eine Wiedereingliederung beginnen. Wie läuft sowas ab? Wie lange dauert die Genehmigung? Und wenn die Wiedereingliederung beispielsweise Mitte des Monats anfängt und einige Wochen geht, bekommt man das Geld dann erst komplett am Ende? Oder immer Ende des Monats etwas? Mache mir Sorgen da ich ja auch Rechnungen etc zahlen muss. Vielen Dank im voraus MfG
Community-Antworten (4)
02.05.2021 um 18:22 Uhr
Während einer Wiedereingliederung bist du noch krank geschrieben und bekommst ganz normal dein Krankengeld weiter. Wie lange die Genehmigung dauert liegt an Deinem Arbeitgeber.
02.05.2021 um 21:16 Uhr
Also das ich Krankengeld bekomme wusste ich. Aber sagen wir mal die Wiedereingliederung geht beispielweise 8 Wochen lang. Bekomme ich dann erst nach 8 Wochen Geld? Weil derzeit läuft es ja so das ich immer das Krankengeld ausgezahlt bekomme sobald ich wieder beim Arzt war.
02.05.2021 um 21:30 Uhr
Du holst ganz normal Deine AU wie immer! Es gibt finanziell keine Unterschiede zwischen krank und Wiedereingliederung!
03.05.2021 um 12:18 Uhr
Zum Geld wurde ja alles gesagt. Zum Ablauf: grundsätzlich geht es darum mit der Arbeit langsam wieder anzufangen und die Leistung schrittweise wieder zu steigern, bis sie wieder auf dem Niveau von vor der Krankheit ist. Beim "Hamburger-Modell" fängt man üblicherweise mit einer geringen, täglichen Arbeitszeit an und erhöht diese in regelmäßigen Abständen. Z.B.: Erste Woche 4 Stunden täglich, zweite Woche 5 Stunden täglich, dritte 6 usw, usw. Die Arbeitsstunden und die Abstände der Erhöhung sind dabei natürlich individuell an den Krankheitsverlauf und die zu erwartende Leistungssteigerung anzupassen. WICHTIG dabei ist, Du bekommst wie schon gesagt Krankengeld. Der AG zahlt Dir kein Gehalt und darf Dich entsprechend nicht bedarfsdeckend einsetzen. Deine Arbeit muss so organisiert sein, dass Du jederzeit gehen kannst, wenn Du merkst dass es Dir nicht gut tut. Während der Wiedereingliederung gibt es für Dich absolut und ohne Ausnahme KEINE Arbeit, die jetzt noch unbedingt irgendwie erledigt werden muss. Der einzige Zweck Deiner Anwesenheit im Betrieb und der Arbeit die Du verrichtest ist Deine Wiedereingliederung. Kurz gesagt, der AG zahlt Dich nicht, er hat keinen Anspruch auf Deine Arbeitsleistung und Du bist nur da, um Dich wieder ans arbeiten zu gewöhnen, aber nicht um wirklich produktiv zu arbeiten.
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