Eingruppierung
Hallo, Sind neu im Betriebsrat und haben jetzt das Problem das eine Kollegin nach langjähriger Tätigkeit am Servic Center in die Kasse . Wenn sie es verweigert will der Chef sie von G3 auf G2 abgruppieren kann Er das so einfach ?
Community-Antworten (2)
16.04.2010 um 22:19 Uhr
Hallo Michamondeo! Noch geht es in Deutschland nicht so einfach.Nach §§87 und 99 BetrVG ist das mitbestimmungspflichtig.
16.04.2010 um 23:07 Uhr
Weiter wäre hier die Frage, gibt es einen TV. besagt der etwas über Rückstufung in niedriegere Lohngruppe? Was steht im ArbV?
Ggf. ist eine Ändeurngskündigung erforderlich
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