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Eingruppierung

M
Michamondeo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Sind neu im Betriebsrat und haben jetzt das Problem das eine Kollegin nach langjähriger Tätigkeit am Servic Center in die Kasse . Wenn sie es verweigert will der Chef sie von G3 auf G2 abgruppieren kann Er das so einfach ?

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Community-Antworten (2)

S
sueton

16.04.2010 um 22:19 Uhr

Hallo Michamondeo! Noch geht es in Deutschland nicht so einfach.Nach §§87 und 99 BetrVG ist das mitbestimmungspflichtig.

H
Hannelore

16.04.2010 um 23:07 Uhr

Weiter wäre hier die Frage, gibt es einen TV. besagt der etwas über Rückstufung in niedriegere Lohngruppe? Was steht im ArbV?

Ggf. ist eine Ändeurngskündigung erforderlich

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