Hallo zusammen,

ein Angestellter hat mich gefragt, ob die tariflich festgelegte bezahlte 2-tägige Freistellung im Falle des Todes von Eltern auch beim Tod von Schwiegereltern gilt. Im hier zutreffenden RTV für das Baugewerbe konnte ich diesbezüglich nichts eindeutiges finden. Weiß von euch jemand genaueres?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.