Erstellt am 16.04.2010 um 16:28 Uhr von sueton
Hallo Abensberger!
AG kann Nullrunde nur beschließen,wenn er nicht in der Tarifgemeinschaft ist.
Wenn dem so ist,solltet Ihr einen Haustarifvertrag haben und damit ist der BR natürlich mit im Boot.Existiert der nicht,heist es darben,dann geht nichts.
Erstellt am 16.04.2010 um 16:58 Uhr von erwin
@sueton
>>Wenn dem so ist,solltet Ihr einen Haustarifvertrag haben und damit ist der BR natürlich mit im Boot.
Wieso ist bei Haus-Tv der BR mit im Boot. Auch ist es ein TV und Sache der Tarifpartner und es gilt der Tarifvorbehalt.
Erstellt am 16.04.2010 um 17:09 Uhr von Abensberger
Wir sind in keiner Tarifgemeinschaft, es gibt auch keinen Haustarifvertrag.
Was jetzt?
Erstellt am 16.04.2010 um 17:40 Uhr von sueton
@erwin
Jede Gewerkschaft wird nicht ohne den BR mit seinen "vor Ort Kenntnissen" in Verhandlungen gehen.Rechtsanspruch sehe ich natürlich auch keinen,war mein Fehler.
Wenn es gar keine gültige Vereinbarung über die Entgeltzahlung gibt,sehe ich schwarz.
Erstellt am 16.04.2010 um 17:52 Uhr von Stargo
Mit dem Arbeitgeber reden darf man aber trotzdem. Vieleicht mal die gute Leistung der Mitarbeiter hervorheben oder mal auf die Motivation eingehen usw. Vieleicht läßt er sich ja umstimmen. Das alles ist aber nur ein netter Plausch und keine Pflicht.
Erstellt am 16.04.2010 um 18:27 Uhr von sueton
@erwin
Habe noch was gefunden:
Das Mitbestimmungsrecht des BR nach§87 Abs.1 Nr.10 BetrVG.....ist nicht eingeschränkt soweit der Tarifvertrag ergänzende BV zulässt.
Urteil BAG 1 ABR 26/85