Samstagsarbeit - sind die Freiwilligen versichert, wenn der BR Samstagsarbeit ablehnt?
Hallo zusammen
Wir haben noch ein Problem, wer kann uns dringend ein § nennen,
wir BR haben beschlossen ein Antrag:“ Sammatagarbeit“ abzulehnen.
Die vorgesezten suchen jetzt Freiwilligen die es leider auch gibt, die Frage sind die Freiwilligen dann versichert?
Community-Antworten (7)
15.04.2010 um 12:00 Uhr
Warum will der AG Samstagsarbeit? Evtl. Vorholsamstag (vom Kunden so gewünscht)? Will er generell eine 6-Tage-Woche? Die Mitarbeiter sind versichert, keine Frage. Wenn die Mitarbeiter freiwillig zum arbeiten kommen möchten, dass lasst sie doch. (Viell. sind das MA, die auf das Geld angewiesen sind.)
15.04.2010 um 12:13 Uhr
@ firefly: bist du dir da 100%ig sicher, dass die ma's versichert sind, wenn sie montag bis freitag schon ihre stunden erbracht haben? wir haben auch gerade das thema, dass unsere kunden unserer techniker lieber am wochenende wollen, aber wir müssen grad noch abklären, ob die nach einer 50 stunden-woche auch noch versichert sind, die berufsgenossenschaft könnte sich ja auch weigern, wenn ein unfall passiert.
mfg Bubie
15.04.2010 um 12:20 Uhr
wir BR haben beschlossen ein Antrag:“ Sammatagarbeit“ abzulehnen. Die vorgesezten suchen jetzt Freiwilligen die es leider auch gibt
Ob freiwillig oder nicht: Ihr hab die Samstagsarbeit abgelehnt. Damit findet sie nicht statt.
15.04.2010 um 12:21 Uhr
§ 87, Abs 2 BertVG
Dies unterliegt der Mitbestimmung des BR
Da hilft auch keine Suche nach Freiwilligen.
Macht eine BR-Sitzung, mit dem TOP: Beschlußfassung zur Durchsetzung der MB des Betriebsrates. Dort beschließt ihr, eine einstweilige Verfügung gegen die einseitig vom AG angeordnete Mehrarbeit beim zuständigen Arbeitsgericht zu beantragen. Ein weiterer Beschluß erfolgt für die Bestellung eine RA, der euch in Arbeitsrechtlichen Fragen unterstützt.
Dies teilt ihr unverzüglich eurem AG in einem Freundlichen Schreiben mit. Nennt in diesem Schreiben eine Frist zur Rücknahme der geplanten Maßnahme, z.B. 15.04.2010, 18°° Uhr. Diese Schreiben übergebt ihr Persönlich,gegen Unterschrift der GL Wenn er bis Dato seine einseitig angeordnete Mehrarbeit nicht zurück zieht, fährt euer BRV Morgen Vormittag zum Arbeitsgericht.
Ich gebe aber zu Bedenken, daß, wenn man soetwas androht, es auch durchziehen muß, ansonsten bracuht ihr nie mehr etwas zu fordern, denn eure Glaubwürdigkeit ist dahin.
15.04.2010 um 12:32 Uhr
Ergänzung zu Widder: Bei "Freiwilligen" sollte man dem ArbGeb nicht nur die Anordnung, sondern auch die Annahme und die Duldung der nichtgenehmigten Mehrarbeit untersagen (lassen).
15.04.2010 um 12:44 Uhr
Zur Versicherung: Ja, die AN sind auf alle Fälle versichert, egal, welche Stundenzahl sie schon haben. Wie sich dann die BG gegenüber dem Arbeitgeber verhält, ist eine ganz andere Sache. Sie wird sich schon um ihr Geld kümmern ... ;)
15.04.2010 um 13:54 Uhr
Vielen Dank noch ein mal an allen für die schnelle antworten..:-)
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