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Samstagsarbeit - sind die Freiwilligen versichert, wenn der BR Samstagsarbeit ablehnt?

K
kamaro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir haben noch ein Problem, wer kann uns dringend ein § nennen,

wir BR haben beschlossen ein Antrag:“ Sammatagarbeit“ abzulehnen.

Die vorgesezten suchen jetzt Freiwilligen die es leider auch gibt, die Frage sind die Freiwilligen dann versichert?

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Community-Antworten (7)

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firefly

15.04.2010 um 12:00 Uhr

Warum will der AG Samstagsarbeit? Evtl. Vorholsamstag (vom Kunden so gewünscht)? Will er generell eine 6-Tage-Woche? Die Mitarbeiter sind versichert, keine Frage. Wenn die Mitarbeiter freiwillig zum arbeiten kommen möchten, dass lasst sie doch. (Viell. sind das MA, die auf das Geld angewiesen sind.)

B
bubie

15.04.2010 um 12:13 Uhr

@ firefly: bist du dir da 100%ig sicher, dass die ma's versichert sind, wenn sie montag bis freitag schon ihre stunden erbracht haben? wir haben auch gerade das thema, dass unsere kunden unserer techniker lieber am wochenende wollen, aber wir müssen grad noch abklären, ob die nach einer 50 stunden-woche auch noch versichert sind, die berufsgenossenschaft könnte sich ja auch weigern, wenn ein unfall passiert.

mfg Bubie

P
Petrus

15.04.2010 um 12:20 Uhr

wir BR haben beschlossen ein Antrag:“ Sammatagarbeit“ abzulehnen. Die vorgesezten suchen jetzt Freiwilligen die es leider auch gibt

Ob freiwillig oder nicht: Ihr hab die Samstagsarbeit abgelehnt. Damit findet sie nicht statt.

W
Widder

15.04.2010 um 12:21 Uhr

§ 87, Abs 2 BertVG

Dies unterliegt der Mitbestimmung des BR

Da hilft auch keine Suche nach Freiwilligen.

Macht eine BR-Sitzung, mit dem TOP: Beschlußfassung zur Durchsetzung der MB des Betriebsrates. Dort beschließt ihr, eine einstweilige Verfügung gegen die einseitig vom AG angeordnete Mehrarbeit beim zuständigen Arbeitsgericht zu beantragen. Ein weiterer Beschluß erfolgt für die Bestellung eine RA, der euch in Arbeitsrechtlichen Fragen unterstützt.

Dies teilt ihr unverzüglich eurem AG in einem Freundlichen Schreiben mit. Nennt in diesem Schreiben eine Frist zur Rücknahme der geplanten Maßnahme, z.B. 15.04.2010, 18°° Uhr. Diese Schreiben übergebt ihr Persönlich,gegen Unterschrift der GL Wenn er bis Dato seine einseitig angeordnete Mehrarbeit nicht zurück zieht, fährt euer BRV Morgen Vormittag zum Arbeitsgericht.

Ich gebe aber zu Bedenken, daß, wenn man soetwas androht, es auch durchziehen muß, ansonsten bracuht ihr nie mehr etwas zu fordern, denn eure Glaubwürdigkeit ist dahin.

P
Petrus

15.04.2010 um 12:32 Uhr

Ergänzung zu Widder: Bei "Freiwilligen" sollte man dem ArbGeb nicht nur die Anordnung, sondern auch die Annahme und die Duldung der nichtgenehmigten Mehrarbeit untersagen (lassen).

T
Tanzbär

15.04.2010 um 12:44 Uhr

Zur Versicherung: Ja, die AN sind auf alle Fälle versichert, egal, welche Stundenzahl sie schon haben. Wie sich dann die BG gegenüber dem Arbeitgeber verhält, ist eine ganz andere Sache. Sie wird sich schon um ihr Geld kümmern ... ;)

K
kamaro

15.04.2010 um 13:54 Uhr

Vielen Dank noch ein mal an allen für die schnelle antworten..:-)

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