Also eigentlich redet ihr doch an der Frage vorbei. Der Hinweis auf auf das ArbZG war doch nur einer. Die Problematik hier ist aber doch eine andere und zwar die, dass Überstunden die gemacht werden aufgrund des AV nciht entgolten werden, oder sehe ich das falsch?

Ich bin mir sicher, dass der Kollege nicht ausgleicht. Hier sollte also erstmal der BR einschreiten, ich hoffe da sind wir uns einig. Arbeitszeitmodelle, die den AV dann "aushebeln" gibt es genug.

Und ich könnte sogar wetten, dass das ArbZG hier missachtet wird ;-)))

Aber wie gesagt, der Kasus Knaktus ist hier ein anderer als die höchstzulässige Arbeitszeit ;-)